Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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M  5.

Regierungsblatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Freitag  den  14.  März  1884.

Inhalt.

Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  betreffend
Aenderung  der  inländischen  Postordnung  vom  14.  März  1881.  Vom  11.  Februar  1884.  —  Bekanntmachung
des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Krippe  und  Kinderpflege
  Zoar  in  der  Heslacher  Vorstadt  zu  Stuttgart.  Vom  11.  Februar  1884.  —  Versügung  des  Ministeriums
  des  Innern,  betreffend  die  Umlage  zu  Bestreitung  der  Entschädigung  für  auf  polizeiliche  Anordnung
getödtete  oder  vor  Ausführung  dieser  Anordnung  gefallene  Thiere  im  Jahre  1884.  Vom  11.  März  1884.

 

 

 

Verfügung  des  Ministerinms  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betreffend  Aenderung  der  inländischen  postordnung  vom  14.  März  1861.
Vom  11.  Februar  1884.

Die  inländische  Postordnung  vom  14.  März  1881  (Reg.  Blatt  S.  21  ff.)  wird  in
§.  50  Absatz  III  Ziffer  3  (Verkauf  von  Postwerthzeichen)  wie  folgt  abgeändert:

3)  mit  dem  Dreipfennig-Frankostempel  versehenen  Streifbänder  zum  Preis  von

7  Pfennig  für  2  Stück.
Stuttgart,  den  11.  Februar  1884.
Mittnacht.

Lekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  firippe  und  Kinderpflege  Zoar
in  der  Heslacher  Vorstadt  zu  Stuttgart.
Vom  11.  Februar  1884.

Im  Vollmachtsnamen  Seiner  Majestät  des  Königs  haben  Seine  Königliche
  Hoheit  der  Prinz  Wilhelm  am  8.  Februar  d.  J.  der  Krippe  und  Kinder-