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M 5.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 14. März 1884.
Inhalt.
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend
Aenderung der inländischen Postordnung vom 14. März 1881. Vom 11. Februar 1884. — Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Krippe und Kinderpflege
Zoar in der Heslacher Vorstadt zu Stuttgart. Vom 11. Februar 1884. — Versügung des Ministeriums
des Innern, betreffend die Umlage zu Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung
getödtete oder vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Thiere im Jahre 1884. Vom 11. März 1884.
Verfügung des Ministerinms der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend Aenderung der inländischen postordnung vom 14. März 1861.
Vom 11. Februar 1884.
Die inländische Postordnung vom 14. März 1881 (Reg. Blatt S. 21 ff.) wird in
§. 50 Absatz III Ziffer 3 (Verkauf von Postwerthzeichen) wie folgt abgeändert:
3) mit dem Dreipfennig-Frankostempel versehenen Streifbänder zum Preis von
7 Pfennig für 2 Stück.
Stuttgart, den 11. Februar 1884.
Mittnacht.
Lekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die firippe und Kinderpflege Zoar
in der Heslacher Vorstadt zu Stuttgart.
Vom 11. Februar 1884.
Im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs haben Seine Königliche
Hoheit der Prinz Wilhelm am 8. Februar d. J. der Krippe und Kinder-