Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 67. 491 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 11. April 1918. 
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Schuhbedarfsscheine. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Preise und Bedingungen der Lieferungsverträge 
über Früh= und Herbstgemüse und wüber gelbe Kohlrüben des Jahres 
1918. (3) Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen der Reichs- 
bekleidungsstelle für Schuhwaren und Altleder. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 4. April 1918, betreffend Schuhbedarfsscheine. 
Nachstehende in Nr. 74 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt- 
machung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 27. März d. Is., betreffend 
Schuhbedarfsscheine, wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die den Kommunalverbänden in dieser Bekanntmachung zugewiesenen Ob- 
liegenheiten sind von den Ortsobrigkeiten wahrzunehmen, im Gebiete der Ritter- 
schaft von den Kommissaren der ritterschaftlichen Bezirke der Kommunal= 
verbände. 
Schwerin, den 4. April 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
107
	        
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