Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  67.  491

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechleuburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  11.  April  1918.

 

 

 

Inhalt:

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Schuhbedarfsscheine.  (2)  Bekanntmachung,
  betreffend  Preise  und  Bedingungen  der  Lieferungsverträge
über  Früh=  und  Herbstgemüse  und  wüber  gelbe  Kohlrüben  des  Jahres
1918.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  Bestimmungen  der  Reichsbekleidungsstelle
  für  Schuhwaren  und  Altleder.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  4.  April  1918,  betreffend  Schuhbedarfsscheine.
Nachstehende  in  Nr.  74  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachung
  der  Reichsstelle  für  Schuhversorgung  vom  27.  März  d.  Is.,  betreffend
Schuhbedarfsscheine,  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Die  den  Kommunalverbänden  in  dieser  Bekanntmachung  zugewiesenen  Obliegenheiten
  sind  von  den  Ortsobrigkeiten  wahrzunehmen,  im  Gebiete  der  Ritterschaft

  von  den  Kommissaren  der  ritterschaftlichen  Bezirke  der  Kommunalverbände.


Schwerin,  den  4.  April  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

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