Ar. 67. 491
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 11. April 1918.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Schuhbedarfsscheine. (2) Bekanntmachung,
betreffend Preise und Bedingungen der Lieferungsverträge
über Früh= und Herbstgemüse und wüber gelbe Kohlrüben des Jahres
1918. (3) Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen der Reichsbekleidungsstelle
für Schuhwaren und Altleder.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 4. April 1918, betreffend Schuhbedarfsscheine.
Nachstehende in Nr. 74 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung
der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 27. März d. Is., betreffend
Schuhbedarfsscheine, wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die den Kommunalverbänden in dieser Bekanntmachung zugewiesenen Obliegenheiten
sind von den Ortsobrigkeiten wahrzunehmen, im Gebiete der Ritterschaft
von den Kommissaren der ritterschaftlichen Bezirke der Kommunalverbände.
Schwerin, den 4. April 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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