Ar. 73. 549
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
1 Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 25. April 1918.
Inhalt:
IJ. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gewährung von Schulfreiheit zur Hilfe-
leistung der Schulkinder bei der Laubheubereitung. (2) Bekanntmachung,
betreffend Beleuchtung von Fuhrwerken. (3) Bekanntmachung, betreffend
Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des
Kleingewerbes. (4) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme der
deutschen Schafschur.
M.teilung-
(1) Bekanntmachung vom 18. April 1918, betreffend Gewährung von Schul-
freiheit zur Hilfeleistung der Schulkinder bei der Laubheubereitung.
Die Notwendigkeit, dem bestehenden Futtermangel abzuhelfen, macht es drin-
gend wünschenswert, daß auch die Schulkinder zur Hilfeleistung bei der Laubheu-
bereitung herangezogen werden. Die Schulbehörden werden deshalb ermächtigt,
nach pflichtmäßigem Ermessen den Schulunterricht für diesen Zweck an einzelnen
Tagen ausfallen zu lassen und nach Möglichkeit dahin zu wirken, daß die Lehrer
und Schulkinder sich an dieser Arbeit beteiligen.
Schwerin, den 18. April 1918.
· Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien,
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. Im Auftrage: Walter.
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