Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 87. 675 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Mecklenburg · Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 14. Mai 1918. 
Inhalt: 
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Vollzug des Reichsgesetzes über die 
Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs vom 8 April 1917. 
  
  
  
I#. Abteilung. 
(1.) Bekanntmachung vom 8. Mai 1918, betreffend Vollzug des Reichsgesetzes 
über die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs vom 8. April 1917. 
Zum Vollzuge des Gesetzes vom 8. April 1917 über die Besteuerung des Per- 
sonen- und Güterverkehrs (Rl. S. 329) und der Ausführungsbestimmungen 
des Bundesrats zu diesem Gesetze (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1918 
S. 21) werden folgende Vorschriften erlassen: 
I. Die Erhebung und Verwaltung der Abgaben erfolgt durch die Haupt- 
zollämter und Zollämter. Mit der Erhebung der im öffentlichen Güterverkehr 
auf Wassersträßen im Wege der Einzelversteuerung zu entrichtenden Abgaben 
werden außerdem die nachfolgenden Stellen als Neben-Steuerstellen beauftragt: 
A. im Hauptzollamtsbezirk Rostock: 
a) die Magistrate zu 
Ribnitz, . 
Rostock (für die Lösch= und Ladeplätze am Kadamm und im Hafen zu 
Rostock und im Hafen zu Warnemünde) und 
Schwaan, 
b) die Ortsvorstände zu 
Althagen, 
140
	        
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