Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Mr. 89. 681 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Menlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 15. Mai 1918. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Kriegs- 
ernährungsamtes vom 26. Februar 1918 über Schilfrohr. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Landsturmmusterung von Angehörigen der öster- 
reichisch-ungarischen Monarchie. (3) Bekanntmachung, betreffend Richt- 
preise für Obst. (4) Bekanntmachung, betreffend die Bekanntmachung 
des Bundesrats über Sicherung der Umsatzsteuer auf Luxusgegenstände. 
  
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 11. Mai 1918 zur Ausführung der Verordnung des 
Kriegsernährungsamtes vom 26. Februar 1918 über Schilfrohr. 
Zur Ausführung der Verordnung des Kriegsernährungsamtes vom 26. Fe- 
bruar 1918 über Schilfrohr (ReBl. S. 95) wird folgendes bestimmt: 
J. 
Die Vorschriften der Verordnung vom 29. Juni 1917, betreffend Kom- 
munalverbände (Rbl. Nr. 112), finden Anwendung. 
Alls Kommunalverband gilt auch der gesamite Bereich des Großherzogtums, 
soweit das Landesfuttermittelamt zu Bützow an Stelle der Gemeinden und Kreis- 
behörden die Schilfrohrwerbung in eigener Regie bewirkt und das Schilf in heu- 
trockenem oder verholztem Zustande, auch gehäckselt, zur Fütterung an Vieh- 
halter des Großherzogtunis abgibt. Das Landesfuttermittelamt kann das im 
Bereiche des Großherzogtums wachsende Schilfrohr abernten, sofern nicht der 
142
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.