Ar. 96. 74T5
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 29. Mai 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Vorratserhebung
von Gummibereifungen jeder Art. (2) Bekanntmachung, betreffend Ände-
rung der Bekanntmachung über den Verkehr mit Holzschuhen und Holz-
sandalen. (3) Bekanntmachung, betreffend die Ausreise französischer
Zivilpersonen. ·
II. Abteilung
(1) Bekanntmachung vom 29. Mai 1918, betreffend Beschlagnahme und Vor-
ratserhebung von Gummibereifungen jeder Art.
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme und
Vorratserhebung von Gummibereifungen für Kraftfahrzeuge jeder Art, wird
hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden ausgefordert, für die Bekanntgabe dieser An-
ordnung innerhalb ihres Bezirks Sorge zu tragen und die Durchführung zu
überwachen. Die durch diese Bekanntmachung aufgehobene Bekanntmachung
vom 16. Mai 1915, betreffend Vorratserhebung und Beschlagnahme über
Gummibereifung für Kraftfahrzeuge jeder Art findet sich abgedruckt in Nr. 72
des Regierungsblatts 1915.
Schwerin, den 29. Mai 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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