Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 110. gar 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großhersogm Meclenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 26. Juni 1918. 
  
  
  
  
Inhalt. 
I1 Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Wohlfahrts-Ausbesserungswerkstätten für 
chuhwerk. « 
II. Abteilung. 
— — — 
(1) Bekanntmachung vom 14. Juni 1918, betreffend Wohlfahrts-Ausbesserungs= 
werkstätten für Schuhwerk. " 
Nachstehende Bekanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 8. Juni 
1918 über die Verteilung von Leder, Lederabfällen und Ersatzstoffen an Wohl- 
fahrts-Ausbesserungswerkstätten (Reichsanzeiger Nr. 134 vom 10. d. Mits.) 
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Zu der Bekanntmachung wird folgendes bestimmt: 
J. 
Zu § 2. Die Bestätigung erfolgt durch das für die Unternehmung zu- 
ständige Ministerium. 
II. 
Zu § 7. Bei den Ministerien werden Vordrucke nicht vorrätig gehalten. 
III. 
Zu § 9. Die Bedarfsanmeldungen sind seitens der Behörden der landes- 
herrlichen und landesherrlich-ständischen Verwaltung unmittelbar bei dem Mini- 
sterium einzureichen, zu dessen Geschäftsbereich die Behörde gehört. Die übrigen 
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