848 Nr. 110. 1918.
Behörden und Wohlfahrtsanstalten haben die Bedarfsanmeldungen zunächst an
die für sic zuständige Obrigkeit zu richten, diese legt die Bedarfsanmeldungen dem
zuständigen Ministerium mit einem Vermerk über das Ergebnis der von ihr
vorgenommenen Prüfung der Notwendigkeit des angemeldeten Bedarfs vor.
Schwerin, den 14. Juni 1918
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
Bekanntmachung
über die Zuteilung von Leder, Lederabfällen und Ersatzstoffen an Wohlfahrts-
Ausbesserungswerkstätten.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle
für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (RGl. S. 100) wird folgendes angeordnet:
1. Allgemeines.
81.
Wohlfahrts-Ausbesserungswerkstätten sind solche Werkstätten, die von Gemeinden,
Gemeindeverbänden oder von gemeinnützigen Unternehmungen für die werktätige oder
minderbemittelte Bevölkerung sowie von staatlichen oder privatwirtschaftlichen Unter-
nehmungen für ihre Angestellten und Arbeiter zwecks Ausführung von Ausbesserungen
an Straßen= und Berufsschuhwerk für eigene Rechnung eingerichtet und betrieben
werden. ·
§2
Die Wohlfahrtsausbesserungswerkstätten erhalten nach Maßgabe der verfügbaren
Bestände das benötigte Ausbesserungsmaterial zugeteilt.
Allgemeine Voraussetzung der Zuteilung ist, daß der Betrieb in eigner Werkstätte
stattfindet und der Leitung einer mit der Verarbeitung von Bodenleder vertrauten, fach-
männisch ausgebildeten Arbeitskraft untersteht.
Weitere Voraussetzungen sind: "Q
1. für gemeinnützige Unternehmungen: eine Bestätigung der staatlichen Auf-
sichtsbehörde oder, wenn das Unternehmen keiner staatlichen Aussichts-
behörde untersteht, eine Bestätigung der höheren Verwaltungsbehörde ihres
Betriebssitzes, die die Gemeinnützigkeit des Unternehmens anerkennt. Lehr-
werkstätten dürfen nur dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn in
ihnen ausschließlich Kriegsbeschädigte ausgebildet werden; !51*½
2. für privatwirtschaftliche Unternehmungen: eine Bestätigung der zuständigen
Kriegsamtsstelle, durch die das Unternehmen als „kriegswichtiger Betrieb
anerkannt wird.