Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 116 881 
Regierungs— Blatt 
Großherzogtum Mechlenburg-chwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 3. Juli 1918. 
1uhalt 4 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung einmaliger Kriegs- 
teuerungszulagen an Beamte und Lehrer. (2) Bekanntmachung, be- 
treffend den Schiffsverkehr innerhalb der deutschen Küste. — Berichtigung. 
  
u. Avoteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 1. Juli 1918, betreffend die Gewährung ein- 
maliger Kriegst gszulagen an Beamte und Lehrer. 
Nach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und nach Gehör 
des Engeren Ausschusses von Ritter= und Landschaft wird eine einmalige 
Kriegsteuerungszulage nach folgenden Grundsätzen gewährt: 
J. 
1. Die in der landesherrlichen oder landesherrlich-ständischen Verwaltung fest 
angestellten Beamten — nicht aber die ständig gegen Entgelt Beschäf- 
tigten — 
und 
die fest angestellten Lehrer an den Domanialfleckenschulen und den Do- 
maniallandschulen — nicht aber die Schulassistenten — erhalten einmalige 
Kriegsteuerungszulagen, und zwar: 
a) Verheiratete Beamte und Lehrer mit einem jährlichen 
Gehalte bis zu 13 000 J¾¼ einschließlich 200 J 
und für jedes zu berücksichtigende Kind weiter 20 2, 
181
	        
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