Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

 

 

 

M  26.  301
Betrag  Darunter
-  für  künfti
Titel  Anusgaben  das  Etatsjahr  sisig
%  1894/95  fallend
AM.  M
49  Zur  Erweiterung  bestehender  und  Herstellung  neuer  Werkstätten
  für  die  Waffenmeister  der  Feldartillerie,  erste  Rate  30  000  —
50  Antheil  an  den  Kosten  der  Beschaffung  von  Geräthen  zur
Ausstattung  neuer  Kasernen  in  Elsaß-Lothringen  46  994  —
51  Zur  Erwerbung  neuer  bezw.  Erweiterung  vorhandener
Exerzier=  und  Schießplätze,  sowie  zur  Herstellung  und
Einrichtung  derselben,  siebente  Rate  10  000  —
52  Zur  Erwerbung  eines  Truppenübungeplatzes  im  Vezirke  des
II.  Armeecorps,  sowie  zur  Errichtung  eines  Lagers  zwecks
Unterbringung  von  Mannschaften  und  Pferden  auf  demselben
  und  zur  Perstellug  d  der  dazu  gehörigen  Nebenanlagen,
  zweie  Rate  .  2000000  —
Militär-Medizinalwesen.
53  JInstandsetzungs-  und  Erweiterungsbauten  beim  Garnisons—
lazareth  in  München,  dritte  Rate  50  000  —
54  Zur  Beschaffung  von  Unterkunftszelten  *  Verwundete  im
Felde,  dritte  Rate  ..  20  000  —
55  sErweiterung  der  Garnisonslazarethe  in  Müuchen,  Ingolstadt,
  Bamberg,  Bayreuth,  Neuburg,  Nürnberg  und
Würzburg  durch  Herstellung  von  Krankenbaracken,  einschließlich
  der  erforderlichen  Grunderwerbungen  in  Bayrenth
  und  Neuburg,  zweite  Rate  30  000  —
56  Erbauung  eines  Garnisonslazarethes  in  Kempten  (für  Grunderwerbung
  und  Bauentwurff  320  000  —
57  Erbanung  eines  Garnisonslazarethes  in  Zweibrücken,  ersie
Rate  10  000  —
53  Zur  Herstellung  eines  Lazarethes  für  die  Garnisonen  Nüruberg
  und  Fürth  (für  Grunderwerbung  und  Bauentwurf)  100  000  —
59  Bau  eines  Garnisonslazarethes  in  Bayreuth,  einschließlich
der  Grunderwerbung,  erste  Nate.  40  000  —
Nemontewesen.
60  .Zur  Erweiterung  der  Remontedepots  und  zu  größeren  Meliorationen
  30  000  —

 

 

Zu  diesem  Zwecke  sind  außer  den  durch  den  Etat  je
weils  zur  Verfügung  gestellten  Beträgen  die  Erlöse  aus
zu  veräußernden  Grundstücken  der  Remontedepots  unter
den  im  Berichte  des  Finanzausschusses  der  Kammer  der
Abgeordneten  zum  Etat  für  1876  (Beilagen-Band  I1
Seite  646)  aufgeführten  Voraussetzungen  und  Bedingungen
  zu  verwenden.

 

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