928 Nr. 122. 1918.
dauer der Handelskammermitglieder wird das Jahr 1918 nicht mit-
gerechnet.“
Gegeben durch Unser Staatsministerium.
Schwerin, den 8. Juli 1918.
Auf besonderen Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs.
Langfeld.
(1) Bekanntmachung vom 4. Juli 1918, betreffend Anderung der Bekannt-
machung über Ausbesserung von Schuhwaren und Herstellung von Maßschuh--
werk vom 8. Juni 1918.
Nachstehende, in Nr. 153 des Deutschen Reichsanzeigers abgedruckte Bekannt-
machung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 1. Juli d. Is. zur Ande-
rung der Bekanntmachung über Ausbesserung von Schuhwaren und Herstellung
von Maßschuhwerk vom 8. Juni d. Is. wird unter Bezugnahme auf die dies-
seitige Bekanntmachung vom 14. Juni d. Is. in Nr. 106 des Regjerungs-
blattes hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 4. Juli 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
Bekanntmachung
zur Anderung der Bekanntmachung über Ausbesserung von Schuhwaren und
Herstellung von Maßschuhwerk vom 8. Juni 1918.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle
für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (RG#Bl. S. 100) wird folgendes angeordnet:
Die Absätze II und III des § 5 der Bekanntmachung über Ausbesserung von
Schuhwaren und Herstellung von Maßschuhwerk vom 8. Juni 1918 (Reichsanzeiger
Nr. 134 vom 10. Juni 1918) werden aufgehoben.
Berlin, den 1. Juli 1918.
Reichsstelle für Schuhversorgung.
Der Vorstand.
Wallerstein. Dr. Gümbel.