Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

Geheimen Rath Freiherrn von Gersdorf, dem 
Landtage machen ließen, fuͤr diese neue, das voll- 
kommenste Vertrauen aussprechende Aner- 
kennung des den Landständen §, 5. des Grundsetzes 
zustehenden zweiten Rechts. 
Indem die getreuen Landstände jener Obliegen- 
heit nachk.mmen, fügen sie die #terthänigste Birte 
hinzu, Ihro Königl. Hoheit möchten auch besonders 
in Beziehung auf den so wichtigen Gegenstand des 
höchsten Decrets vom 3. Febr. d. J. der patriotischen 
und pflichtmäßigen Gesinnungen des Landtags sich 
versichert halten. 
Weimar, den 8. Febr. 1877. 
Die getreuen Landstände des Gros- 
her9zogthums Sachsen-Weimar= 
Eisenach. 
V. Fortsetzung der Verhandlungen des Wei- 
marischen Landrags. « 
Die Arbeiten des Landtags, welche schon in den 
nächstfolgenden Situngen zu endlichen Beschlüssen ge- 
führt haben, ergeben sich aus drei Erklérungeschriften. 
(Beilage H. I. K.) 
Beilage H. 
In dem zweiten Punkte der höchsten Proposstion 
vom 2. Febr. d. J. haben Ihro Königl. Hoheit den 
getreuen Landständen zu eroffnen geruhet, daß zur 
Führung der Sachsen-Ernestinischen Gesammtsmme 
am Teutschen Bundestage die Bestellung einer ge- 
meinschaftlichen Grosherzogl. und Herzogl. Sächsisch n 
Gesandschaft nöthig gewesen sey, daß der dazu erfor- 
derliche Kostenaufwand jährlich 3333. 1/0 fl. betrage, 
und daß dieser sammt einem, von Grosherzogl. Cam- 
mer zu gleichem Zweck schon gemachten, Vorschusse 
zu den Beürcitungen der Haupt-Lanudschaftscasse ge- 
hören werde. 
Neoch soll Teutschland von dem Bundestage die 
Gewähr seiner inneren und äußeren Sicherheit erwar- 
ten; daher ist jen:, durch ihre Bestimmung ehrwür- 
dige, Versammlumg eine Sache des Volks, welche in 
der nächsten Beziehung auf alle landständischen Ein- 
richtungen steht, welcher man, um des Ganzen wil- 
len, Erhaltung, Austildung, Gedeihen und recht freie 
Wirksamkeit w## schen muß. 
Die gerteuen Lamstände des Grosherzegthums 
Sachsen-Weimar= Eisenach wollen, in dieser Ueber- 
zeugung, nicht nur den lährlichen Kostenbeitrag für die 
gemeinschaftlich. Gesandschaft der Sachsen-Einefftini- 
schen hohen Fürstenhä##er an 3333,1/3 fl. oder 1851 
NRiyl. 20 er 6 pf nandatmaßi!, auf die nächsien 
vier Rechnungsjahre 18.7, 1818, 1819 und 1820 
1# 
gern verwilligen, sondern auch zur Erstatlung des von 
Grosherzogl. Cammer bereits geleisteten Vorschusses, 
an 2001 Rehl. 12 gr. 10,9 pf., aus der Haupt- 
Landschaftscasse ihre Zustimmung geben, mit dem Be- 
merken, daß, weil unter der letzt erwähnten Vergü- 
tung der voraus bezahlte Beitrag der Kosten auf das 
erste Viertelsahr des laufenden Jahres bereiks begrif- 
fen ist, für 1817 aus der Haupt-Landschaftsrasse 
nur drei Viertheile von 3333.1/3 fl. nachzuzahlen 
eyen. 
ß Indem sie dieses ehrfurchtsvoll aussprechen, er- 
neuern sie Ihro Koͤnigl. Hoheit die Versicherung ih- 
rer tiefsten Verehrung und unwandelbaren Treue. 
Weimar, den 11. Februar 1817. 
Die getreuen Landstände des Grosher- 
zogthums S. Weimar-Eisenach. 
Beilage I. 
Ihro Königl. Hoheit haben in dem siebenten Punkte 
der Proposition die Schulanstalten und Landschulleh- 
rer-Seminarien den getreuen Landständen dringend 
und zutrauensvoll empfohlen, auch ist sowohl am 
Schlusse dee Proposition, als in dem höchsten De- 
crete vom 3. Februar d. J. die Academie Jena als 
eine Anstalt genannt, welche hohe Aufmerksamkelt 
verdiene, und auf mehrere Unterstützung aus den land- 
schaftlichen Cassen mit Grund rechnen dürfe. 
Der Landtag erkennt hierin abermals den Fürsten, 
welcher das Gute will, und zur Ausführung seints 
Willens die sichersten, zuverlässsgsten Mittel gefunden 
hat. Wie der erste Geund des Gemeinwohls in den 
bürgerlichen Vereinigungen gelegt wird durch tüchtige 
Erziehung, durch Unterricht und durch Ausdildung der 
heranwachsenden Staatsbürger für diejenigen engeren 
oder weiteren Kreise, in welchen sie künftig ihre Kräfte 
üben und das ihnen anvertraute Psund verarbeiten 
sollen, wie alles Besserwerden in den bürgerlichen Ver- 
einigungen ausgehen muß von jenen Punkten; so 
glaubte der Landtag seine Arbeiten mit dem angege- 
benen Theile der fürstlichen Proposition beginnen zu 
müssen. Auch in dem Staatehaushalte des 
Grosherzogthums Weimar sind durch die 
Drengsale der Zeir Ersparnisse unerläß- 
lich geworden, worüber die getreuen Landstánde 
sich an einem anderen Octe verbreiten werden, aber 
in keinem Haushalte dürfen die Ersparnisse an noth- 
wendigen Saaten und Pflanzungen ges 
macht werden. In dieser Ueberzeugung will der 
Landtag 
A. DOer Akademie Jena 
die für solche in Antrag gebrachten Jooo Rthl. jéhr- 
lich auf die nächsten vier Rechnungsjähre 1817, 1818,
	        
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