Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1818. (2)

abe der eingelegten Hypothekenscheine, oder die Zurücknahme ded augewirsten Beschlage versbge, und die 
##t rotocolle über die Beschlogkaushebung den betressenden Abgcorducten oder deren Beaustrag###n ausgeh#iu- 
diget werden 
4. Artikel. 
die Summen, welche Fpetainh * neiaerihensg 6 Diener in einem von Nnreic ugeiomen 
Mande wnr den Namen von Sicherdeicsleisrung, Unterpsand oder Anweisung in die bantsen Calsen 
nledergelegt baben, und idnen Kra l 22. Art. des inioe vom 30. 0% 61-/1 zurkt pchabtrtn werden 
müssen, mit im gegenwärtigen Vertrage begriffen sind; so werden in deren Hinns die nieelern Mächte 
gonz krep, vie sranzösische Regierung aber zu deren Zurückzahlu ug verpslichtet. 
5. Artikel. 
Durch die in den vorhergehenden Arikeln nhesen Zusicherungen wird Frankrich srep, sowohl von 
Bun des Capitals als der in dem 18. Axtikel des Vertwage vom 20. % 1% brungzenen Iucech 
sen, rnt½ Schulden aller Ark, welche durch die Verkräge vom 30. May 84 und vom 20. Nov. 1815 
versichert, * ach der in dem erwähnten Vertrage vorgeschriebenen Foaele it an worden 5r 
Vent loll dies Unier- und Schulden als gein und crloschen zu crachten seyn, und deshalb niemals 
gegen Frankreich ein Anspruch begründet werden können. 
6. Artikel. 
Als Folge der vorhergehenden Beschließungen sollru die durch den 3. Artikei der Uebereinkunft vom 20. 
ov. 1815 niedergeseczten Gesommt: Commissionen das Geschäst der durch die nämliche Ucbereinkunft an- 
geordncten Torderungs-Untersuchung einstellen. 
7. Artikel. 
in des ersten Artikels gegerwrüger Uebereinkunft aufzubringende Nente, soll unter 
      
  
  
die wie solgt, verchei werden 
"„ - 17500 Fr. 
I « s as — 
- 2 - 1250000 — 
2 32500 
2 2 0 500000 — 
„ " - 50000 
2 - 2 5 — 
2 - 2 850000 — 
2 l 250000 — 
" - - 35000 — 
r5 I - 1000000 — 
"„ 4 2 500000 — 
" -* 25000 — 
enburg 348150 — 
de Frante 1ans kut unker 
llehende Laͤnd 150000.— 
2 * — 
““ " 2 25000 — 
2 2 — 6000 
- - - 1750 — 
“"„ „ 2 51 — 
- 2 2 1650000 — 
- 2 2 40900 — 
2 - - 2600000 — 
2 2 2 3250 
„ 2 2 125000.
	        
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