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h. W. Verwahrung Gefangenen.
Für volle Sicherheit der Gesngnisss he mun auf alle Weise gesorat werden. Niemand dars einen
—— den irchen oder ihm schri iüche Kunde #ingen, ohne EM Erlaubniß des Griminalr##.
Wenn langene einen Rcchtsanwast oder Geistucht n wint I Isthmsnmalahusynuksfl
nstetnialls das Beiseyn eines Ermminatgerichern Officianten nolhwend
K. 26. Beschstigung der Gefantenen.
Es muß so viel möglich für eine 3zweckmäßice nünliche und gesabrlofe Beschsstigung der Gesange-
öen gelorgt werden. Der Erwerb soll halb in die Sporkelcasse flirßzen und halb den Gesongenen
n den Fall, daß sie cinst zur Besreiung kommrn bushrtrane werden.
E ist vieserhalb " jeden Gesangenen ein eigene Arbeitsbuch zu hallen.
Beköstigung.
Jeder Gesangene soll, so lange er nicht zur Strase sstzt, aousreichend Brod und, Kovent= auch
taͤglich Einmal gekochte Epoleen be aen welchet letztere jedoch von dem Crimina Igericht nach Er-
misie auf zwei Tage in jeder Woche einge 4% rian werden kann. Strasgesangene unhcren in der Ne-
mir Wanl v und 2? bis 71½ P Brod täglsch.
Zub#iugen von bessern Sveisen und Geiränken an die Angeschuldigten oder Strafgefange-
nen * Niemanden verstattel werden, wenn nicht besondere Umllände eine Ausnahme rechtserligen.
. 28. Gesundheitspfllege.
sd sich ein Gefangener krank besindet, muh der Physikus ober verpflichtete Cbirurg sogleich
zu 8 W und dessen ordnung besolgt werden. Jür die Reinlichkeit der Gesahngnisse muß 14g=
lich aufs volllsändigste gesorgt werden
9 Frohnewachen.
Die bisherigen Frohnewachen bei'den Gesangenen sallen in der Regel weg, da sfe bei gut
eingerichteien Gelängnissen entbehrlich H und sehr oft schädlich, für die Unterthanen aber drückend
Von den Besetungen.
Die siren Besoldungen kes Crimiar Personal sind und werden durch besondere
Vestenngen regulirt.
ac gdesn kdertre Enolumenten aber erhalten
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s lset allen Caurus-nun außerhalb ber Flur g o obnorts, zwei Thaler Diaͤten
für den chnken azt auarten i
b. ein Driktheil d ehineh hre
II. der #Fdlor und erste 1
a. ein Viertheil aller Fren Sboteln,
b. ein Ddertuern der Depositeng bre
c. Diten in den adl. B— bibpren iben, un zwar als Dirigent zwei Thaler fürden
4½%%% 7 zufehunt ich Quartier und Trinkgeld, — als Protokollführer Einen
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II. ver bcs0ö #ch
a. ein Viertheil u intgansenen Sporteln,
b. der Hältte der Copi
c. ein Drirkheil der ere gebüͤhren,
4. Diäten in den ##dI. —8 zun * Einem Thater für den ganzen Ta
als Praccipua die Auctionsgebühren, und wenn die Koslen bezabli werren, die Ge-
tühren lür Anscrtigung 8 uekeneperlcrll.n für die Vidimasionen und Conshgnanoncn.
(Die Fortsehung solge.)