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In dieser Eigenschast erhebt und betreibt sie alle und jede Einnahmen und Gesälle in Gelt
oder Natmcolsen, diese zu Geld gerechnet, welche Großberzogl. Cammer gebühren, von ollen und jeden
Rentamis= Foist= oder sonsligen unteren und mit Elememereinnahmen beaustragten Grokherzogl Cam-
Meralcossen, Rechnungscmiern und Seellen, welchen Namen sie auch und wescherley Einnahmen dielel-
ben haben “s *i mit Ausnabme derjenigen Einnahmen in Geld, oder Nat#fralsen, diese zu Geld --
recknet, welche, eine jede der vorbesogten unteren und Elementar- Cammeralcassen, kraft ihres Ekats,
belugt ist, selbst in ilate zu verschreiben und zu verrechnen.
. 7.
In der genannten Eigenschaft bestreitet dle Großherzogl. Cammercasse als Ausgabe und verrechnet
als lolche alle und jere aus den Einkün'ten Großberzogl. Cammer und dem Großberzogl. Cammerver=
mögen in Gelo orer Natmralien diese zu Gelde verrechnet, zu bewirkenden Ausgaben, welchen Namen
oder Zweck diese Tusgeten auch haben mögen, und gleichviel ob sie in bestimmten monaklichen oder
sonstigen periodischen Raten an bestimmte andere Cassen, Behörden oder Personen beputalweile und
in folle zu leisten, oder ob sie, an wen dieß auch seyn möge, in einzelnen Posten und Summen, nach
Maakgabe vorkommender Fille und Bedürfnisse, im Einzelnen zu beltreilen sich gebühren, mit Aus-
nahme jedoch derjenigen Ausgaben in Geld oder Naturalien, diese zu Geld verrechnet, welche die
Rentomts-Forst, oder sonstige Commeraluntercassen, Elementarcossen und anderweiten Großherzogl.
Gammeralcassen und Rechnungsstellen, krast ihres Etals zu verausgaben besugt und angewirsen sind.
6. 8.
Die Rechnung der Großherzogl. Cammercasse in Weimar soll vom 1. April 1821. an, nach dem
unter K bepygeschlossenen Schema, ols dem Grundtppus ihres Rechnungsstpis geführt werden.
9.
Die Casse, welche seit Vereinigung der Eisenach'schen Cammercasse und Cammer mit der Weimari=
schen bev dem Oderrentamte zu Eiscnach bestand und als theilweise Seellvertreterin der lonstigen Eise-
nochis##en Commertasse aus den Rentomts= und aus andern Cammeralunter= und Elementar-Cassen
des Eisenachischen Kreises Ucherschüsse obgelielert erhielt, womit sie und zugleich mit dem Belrage mehrerer
von ibr unmittelbor erhobener Einnahmen diejenigen Ausgaben besflritt, welche in der Stadt Eisenach
und der Umgebung sich als Ausgaben der sonsiigen Eisenachischen Cammercasse nöthig machten und ibr
durch ihren Clat, der Art und zum Theil auch der Summe nach, in Voraus waren zur Verausga=
bung ausgetragen worden, hört mit dem 1. April 1821. auf.
Alle Einnahmen, welche die besagte Casse von den Rentomts= und aus andern Cammeralunter=
und Elementarcassen des Eisenachischen Kreises als Ueberschüsse abgeliesert erhielt, werden an die Großber=
zogl. Cammercasse zu Weimar von dem 1. April 1821. an abgeliesert und ) nur dieienigen der von der
besaglen §. 9. beschriebenen, Casse unmittelbar und elementor erbobenen Einnobmen werden von erwähn-
tem Zeitpunctie an nicht unmittelbar von Großherzogl. Commercasse zu Weimar erhoben und btzogen.
·) Ciete das unten beigefüßte Schema zur Eisenachischen Odet / Nemamtt, Rechrung ab D