Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Wittwenkasse und resp. aus den bekannten 
Kritterschen Mortalitäts-Tabellen aufge- 
stellten Rechnungs-Elemente, die erforderliche, 
den besondern hiesigen Verhältnissen ange- 
paßte, Berechnung zu entwerfen, welche in 
der Haupt-Beylage l#. enthalten ist. Nach 
derselben würde bey 806. Theilnehmenden 
Staatodienern und bey 184. dermalen schon 
mit 12,438 rthlr. 21 gr. — pensionirten Witt- 
wen, der Beharrungs-Zustand des hie- 
sigen Wittwen-Instituts erst im Jahre 1844. 
eintreten und dann, bey 278. Wittwen, eine 
jaͤhrliche Ausgabe von 23,402 rthlr. 9 gr. 
4 pf. erfordern. 
Rechnet man hierzu 100 rthlr. für 
die dem Rechnungöfuyrer der Wittwenkasse 
zugedachten 2 Pro mille Einzählgebuhren und 
für sonstigen Nebenaufwand, — wiewohl er 
wahrscheinlich geringer seyn wird — so er- 
scheinen 23,502 rthlr. 0 gr. 4 pf. alsdan- 
nige jährliche Ausgabe. 
Die Wittwenkasse, deren Aufwand zu 
Anfang des Jahres 182 . nur mit 12,438 
rthlr. 21 gr. beginnt, und zu Anfang des 
Jahres 1822. erst 13,328 rthlr. ausmacht 
u. s. w. wird aber, laut der Haupt-Beylage 
2. und deren ersten Unter-Beyplage, schon bis 
Ende des Jahres 1834. an jährlichen Ueber- 
schüssen zusammen die Summe von 367,302 
rthlr. — erspart haben, welche nach dem 
Vorschlag des F. 20. nicht capitalisirt wer- 
den, sondern, soviel davon sich jährlich er- 
giebt, zu beliebiger Disposition in die Haupt- 
Landschafftskasse fallen sollen. 
Wenn nun auch vom Jahre 1835. an 
der jährliche Bedarf der Wittwenkasse die 
jährliche Einnahme allmählig zu übersteigen 
anfängt und späterhin, vom Jahre r841. an, 
dieses Uebersteigen fortwährend 16511 rthlr. 
alljährlich beträgt, so bietet doch jene frü- 
here allmählig wieder zu restituirende Er- 
sparniß von 37,302 rthlr. — auf 36. Jah= 
re hinaus, den ausreichenden Fond zu De- 
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ckung dieses Deficits, wie die Unter-Beylage II. 
zur Haupt-Bepylage E. nachweißt. Mit- 
hin wird erst im Jahre 187 r. der Fall ein- 
treten, wo die Haupt-Landschafftskasse zu- 
erst 651 rthlr., und dann, vom Jahre 1872. 
an, jährlich 1651 rthlr. zu Erhaltung des 
Instituts zuzuschießen hätte, vorausgesetzt, 
daß nicht — wie doch zu hoffen steht — 
während dieser Zeit der Staatöêdienst in 
manchem seiner Zweige vereinfacht und die 
Zahl der Diener, folglich auch der neu ent- 
stehenden Wittwen, dadurch so ansehnlich 
vermindert worden wäre, daß es dieses Zu- 
schusses gar nicht bedurse. Bis dahin aber 
hätte die Landschafftskasse den bedeuten- 
den Vortheil genossen, alle vom Jahre 1821 
— 1834. jöhrlich ersparte, bedeutende Sum- 
men unverzinfßlich benutzt und erst vom 
Jahre 1835 — 1871. an, allmählich, in 
kleineren Posten und ebenfalls ohne Zinsen 
zurück erstattet zu haben. 
Der zweyte Vorschlag, wenn jener 
im §6. 20. des Gesehesentwurfes enthaltene 
irgend bedenklich siele, wäre dieser: 
Man capitalisire alle sich vom Jahre 
1821—18334 ergebende Ueberschusse der Witt- 
wenkasse durch Verleihung an die Schulden- 
Amotisations = Kasse zu nur Vier Procent 
Interesse. 
Hierdurch wird sich, die bedeutenden 
Zwischenzinsen ungerechnet, schon bis Ende 
des Jahres 1831. ein Kapitalstock von 
78, rör rthlr. — und bis 844. von 97,250 
rthlr. ergeben, wie die Unter-Beylagen III. und 
IV. zur Haupt-Beylage E. nachweisen. 
Dieses Kapital würde durch seine vom 
Jahr 1835. an jährlich 3120 rthlr. —, vom 
Jahr 1844. an aber jährlich 39 0 rthlr. 
betragenden Zinsen nicht nur die vom Jahr 
1835. an zu den Dotations-Einkünften der 
Wittwenkasse jährlich nöthigen Zuschüsse (s. 
Unter-Beylage !1) decken, sondern, da das 
Maximum dieser Zuschuͤsse vom Jahr 18.44.
	        
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