Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Jena, und des Abgeordneten der ehemaligen 
Reichsritterschaft) um deswillen keine An- 
wendung, weil diese nach Kreisen wählen. 
Sollten J. K. H. der Ansicht des ge- 
treuen Landtags höchsten Beyfall schenken, 
daß künftig für jeden Abgeordneten zwey 
Stellvertreter erwählt werden, so bliebe nur 
noch die Frage zu entscheiden übrig, — 
worüber sich der getreue Landtag nicht hat 
vereinigen können, weil aus der Abstimmung 
Stimmengleichheit hervorgieng — ob im 
Stande der Ritterguthsbesitzer ausnahms. 
weise das zweyte Mittel zur Anwendung zu 
bringen sey? 
Der getreue Landtag schließt diesen un- 
terthänigsten Vortrag mit der ehrerbietigsten 
Bitte um höchste Genehmigung und resp. 
Entscheidung. 
K. #c.
	        
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