merkt wurde, daß nach dieser Ansiche eine
gesehliche Vorschrift schwerlich gegeben wer-
den könne; so beschloß doch die Mehrheit, ei-
nen Versuch machen zu lassen, wie im Sinne
der früheren Erklrungsschrist einzelne Sätze,
als Inhalt des gew ünschten Gesetzes, aufge-
stellt werden könnten, und ertheilte hierzu ei-
nem Mitgliede der Versammlung Auftrag.
Ein höchstes Decret vom zosten März
1821., die Verwandlung der Lehen
in frepes Erblehn betr., (Beyl. XX.)
veranlaßte eine Discussion darüber, ob der
Landtag, zu Folge dessen, was er früher
über diesen Punkt in Antrag gebracht habe,
(s. S. 248. dies. Bl.) auf die vorliegenden
Verschläge eingehen könne? Darüber war
man bald einverstanden, daß eine allgemeine
Maßregel, und ein Zeitraum von vier Jah-
ren, innerhalb welcher diese allgemelne Maß-
regel etwa ausgeführt werden solle, nicht
anzunehmen sey; ob aber nicht die vorge-
schlagene allgemeine Bestimmung einer Ab-
gabe von 5. und resp. 2 1 Procent als
eine Erleichterung für Einzelne, welche davon
Gebrauch zu machen gemeint wären, dank-
barlichst angenommen werden könne? darüber
war man verschiedener Meinung. Der end-
liche Beschluß voranlaßte die anderweite Er-
klärung, wie die Beyl. 77T7. ergiebt.
Endlich wurde noch vorgetragen, daß
durch ein höchstes Decret vom Zten d. M.
die Vereinigung der landschafftll-
chen Schuld in eine Gesammtschuld,
nach Maaßgabe der Erkärungsschrift vom
26sten März d. J. (S. 303. Zod- und
305. dieser Bl.) genehmiget worden sey.
Acht und Achtzigste Sitzung
vom ?7ten April 1821.
Gegenwärtig 35 Abgeordnete.
Der Inhalt eines vorgetragenen höchsten
#
Decretes vom Zten d. M., ver schiedene
neue Gesetzesentwürfe betr. (Beylage
22.) durch welches die Anträge des vand-
tags in der Erklärungsschrift vom 2osten
Marz d. J. No. I. II. IV. VII. VIII. A.
B, (S. Zo5. bis 32 3. dieser Bl.) mit Ausnahme
einer einzigen Erinnerung, so wie die in der
Erklärung vom oten Februar d. J. (S.
220. dieser Bl.), die höchste Sanction erhal-
ten haben, während die übrigen in jener Er-
klárungsschrift berührten Punkte noch auf
weitere höchste Verfügung ausgesetzt worden
sind, wurde dankbarlichst angenommen, in-
dem jene unberücksicht gebliebene Bemerkung
nicht weiter zu verfolgen war.
Ein höchstes Decret vom gosten Märg
d. J., das neue Impost-Regulativ
betr., (Beyl. A. 4.) auf die Erklárungsschrift
vom Sten Februar d. J. (S. 157. dies. Bl.)
machte eine nochmalige ausführliche Prüfung
des zum Theil abgenderten Entwurfes noth-
wendig. Nur noch einige Bemerkungen wur-
den beschlossen, welche die demnächst abzu-
druckende Erklérungsschrift näher angeben
wird. Bey der Impost-Abgabe von Talg,
Lichtern, Seise und Fett, kamen zwey Vor-
stellungen der Seifensieder-In-
nungen zu Weimar und Eisenach in
Vortrag, worauf beschlossen wurde, nun-
mehr darauf anzutragen: daß jene Abgabs
nicht erhöht werde, sondern es bey dem bis-
herigen Satze von 2 pf. pr. Pfund bewen-
den möge.
Bey dem hierauf erfolgten Vortrage von
zwey höchsten Decreten vom 4Aten und öten
März d. J. den Straßenbau betr. (Bey-
lage B. 4. mit s. und C. 4.) erkannte der
Landtag mit gebührendem Danke die höchste
Berücksichtigung seiner Anträge vom lbten
Februar d. J., (S. 185. d. Bl.). Was
seine früheren Anträge in dieser Angelegenheit
betrifft, so konnte er sich zwar noch jetzt
nicht überzeugen, daß er nach den damali-