Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Stande gekommen, die streitige Summe zu 
theilen. 
Se. K. H. wünschen auch hierüber vor Fas- 
sung höchster Entschließung die Erklärung des 
getreuen Landtags zu vernehmen. 
Das Staats-Ministerium. 
Beylage 
Unterthänigste Erklärungsschrift 
vom roten April 1821. 
auf das höchste Decret vom 7ten 
November 1820., die Erweiterung 
des Irren-Instituts zu Jena, Fort- 
bestehen der Expedition bey der 
Kreieè-Deputation in Neustadt a/O. 
und andere Gegenstände betr. 
Auf das höchste Decret vom vten No- 
vember 1820. mittelst welches dem getreuen 
Landtage fünf Gegenstände zur Berathung 
mitgetheilt werden, verfehlt derselbe nicht, 
seine verfassungsmäßige Erklärung in Fol- 
gendem ehrerbietigst anzugeben: 
I) die zur Erweiterung des Irrenhauses 
in Jena außer der bereits dazu angewiese- 
nen Summe von 2423 rthlr. 7 gr. 5 gr. 
annoch benöthigt gewesenen 188 rihlr. 23 
gr. 5 pf. verwilligt der getreue Landtag 
hiermit und da die letzterwähnte Summe be- 
reits ausgezahlt worden ist, so dürfte sie 
nur noch in Rechnungsausgabe zu verschrei- 
ben seyn. 
2) Von der Nothwendigkeit des Fortbe- 
stehens einer Erpedition bey der zu Neu- 
stadt aO. vormals bestandenen Kreis-De- 
putation bis zur völligen Auseinandersetzung 
mit der Krone Preußen, hat sich der getreue 
Landtag überzeugt, und da die Quellen ver- 
siegt sind, aus welchen zeither der desfallst- 
ge Aufwand entnommen wurde, so verwil- 
ligt er, unter anzuhoffender höchster Geneh- 
migung, die dazu benöthigte Summe von 
F. 4. 
573 
jahrlich r24 rihlr. 8 gr. auf die bevorste- 
hende Etats-Zeit, im Fall jene Expedition 
noch so lange fortbestehen sollte. 
3) Was die an die vormalige Kreis-De- 
putation gemachten Anforderungen betrifft, 
so sind dieselben von viererley Art, näml. 
9626 rthlr. 5 gr. 7 pf. 
auf schriftlichen Kontracten beruhende For- 
derungen einzelner Unterkhanen. Der ge- 
treue Landtag genehmigt gern, daß diese be- 
reits aus dem Erlös der verkauften Maga- 
zin = Vorräthe und Lazareth-Utensilien, so“ 
wie von g9080 Franken Vergütungsgeldern, 
für die in den Jahren 1874. und 1815. 
verpflegten Kaiserl. französisch. Kriegsgesan- 
genen völlig bezahlt worden sind. 
Ferner 
32,270 rthlr. 23 gr. 4 pf. 
mit Inbegriff der neuerlich hinzu gekomme- 
nen 1505 rthlr. 20 gr. und ro## rthlr., 
welche die Stadt Weyda für Verpflegung 
eines Exrekutions-Kommando und an Laza- 
reth-Aufwand nachgewiesenermaaßen zu for- 
dern hat. 
Auch diese Forderung beruht auf Kon- 
trakten, welche mit einzelnen Unterthanen 
über Requisttionen abgeschlossen worden sind, 
die sie für den ganzen Kreis übernahmen. 
Da diese Summe in der an Rußland 
gestellten Liquidationen mit befindlich ist, 
so beruht es in der Billigkeit, und die Er- 
haltung des Kredits erfordert es, daß die 
einzelnen Gläubiger aus Staatsmitkteln Be- 
friedigung ihrer gehörig bescheinigten Forde- 
rungen erhalten, sobald die Summe der Li- 
quidation entweder bezahlt, oder von der 
Krone Preußen dem Großherzogthume bey 
Ausgleichung der Schulden in Abrechnung 
gebracht wird. 
Sollte wider alles Verhoffen weder das 
eine noch das andere erfolgen, so würden 
die Bewohner des Neustädtischen Kreises so“ 
viel als zur Deckung der Forderungen nstyig
	        
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