bindlichkeit in das Jahr 1816. faͤllt, also nicht
hierher gehoͤrt — daß hingegen
o) die von Preußen abschläglich bezahl-
ten 8333 rthir. 8 gr. —= um so gewisser
hier festgehalten werden müssen, als die For-
derung an Preußen für 1815., mehr beträgt
und in Zweifel anzunehmen ist, daß die erste
Zahlung auf die erste Schuld gemacht wor-
den sey.
Die Einnahme besteht also in
236,084 rthl. 2 gr. 0,/ pf.
Ausgegeben sind worden und zwar in
Gemäßheit der ständischen Erklärungsschriften.
85740 thlr. 15 gr. 0 pf. oder 91,100 thlr.
Current-Geld nach
Eisenach für 1813.
oder 89,470 thlr.
# gr. 5,1/ f. Cur-
rent-Geld nach Ei-
senach für 1812.
1814. und 1815.
Verwalrungskosten.
84215 = 14 = 1=
2273 = 9
172 78 thl. 15 gr. 6 pf. Summz.
Abgezogen die Auögabe von der Ein-
nahme, bleibt ein Ueberschuß von
63,9005 rthlr. 11 gr. 1/4 pf.
welcher, hätte die Einnahme der Haupt-
landschaffts-Kasse in den Jahren 1816.
1SI7., 1818., 1819. und 1820. überhaupt
zugereicht, um die Ausgabe zu decken, baar
vorhanden seyn müßte. Da aber jenes nicht
der Fall war: so ist die vorstehend berech-
nete Summe mit bey der Hauptlandschaffts-
Kasse aufgebracht und dadurch in eine For-
derung der alten Lande an das gesammte
Großherzogthum (vor welcher jedoch wieder
der Eisenachische Kreis 3,403 thlr. 7 gr.
, ⅛½ pf. vorzugsweise in Anspruch nehmen
darf) umgewandelt worden. Hierin liegt zu-
gleich die oben zugesicherte Nachweisung über
die 7648 Erthlr., welche der getreue Land-
tag in seiner Erklärungsschrift vom Z#sten
377
December 1818. mit der Bemerkung her-
ausgehoben hatte, daß solche dem Eisenachi-
schen Kreise ordnungswidrig aus seinem Fonds
für 8 3. entnommen worden und darum
demselben durch Kriegskosten-Beyträge von
dem gesammten Großherzogthum wieder zu
ersetzen seyen. Da der Eisenachische Kreis,
neben der Vergütung des neueren Kriegqs-
und Etapen = Aufwandes q#09 thlr. Nach-
zahluug auf 1813. und 89470 thlr. u##gr.
5,1/41 pf. auf 1872., 1814 und 1875.,
wirklich und somit alles erhalten hat, was
er zu fordern berechtiget war, die oben be-
sonders verzeichneten, noch rückständigen
13,103 rthlr. 7 gr. 9, 1/2 pf.
ausgenommen: so ist, ihm allein gegenuber,
eine weitere Aufbringung und ein weiterer
Ersah der
7648 rthlr. — — =
nicht nöthig. Die alten Lande aber erhalten
den Ersatz dieser Summe von dem gesamm-
ten Großherzogthum mit in denjenigen
6/3,0905 rthlr. 13 gr. 1/4 pf.
welche denselben überhaupt bey dem ganzen
Großherzogthume gut geschrieben bleiben, und
bey den Rechnungen über den Stand der
alten Lande gegen das ganze Großherzog=
thum und der einzelnen Theile des Groß-
berzogthumes unter einander in den einzel-
nen Einnahme= und Ausgabe-Summen (dem
Soll und Haben) mit beachtet werden sind.
D. Nach der ofterwähnten Erklärunge-
schrift vom 2isten December 1818. sollten
die Zahlungen für das Jahr 1½13. nach
hergestellter Gleichteit zwischen den drey Krei-
sen alter Lande, unterbleiben, jedoch wurde
hiervon der etwa noch ruckständige Lazareth=
und Administrations -Aufwand aus guten
Gründen ausgenommen. Zu diesem augge-
nommenen noch ruckständigen Lazareth= und
Administrations-Aufwande qehorte;
a) eine Forderung des Magazin-Verwal-
ters Weise zu Weimar, welche auf