Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

bindlichkeit in das Jahr 1816. faͤllt, also nicht 
hierher gehoͤrt — daß hingegen 
o) die von Preußen abschläglich bezahl- 
ten 8333 rthir. 8 gr. —= um so gewisser 
hier festgehalten werden müssen, als die For- 
derung an Preußen für 1815., mehr beträgt 
und in Zweifel anzunehmen ist, daß die erste 
Zahlung auf die erste Schuld gemacht wor- 
den sey. 
Die Einnahme besteht also in 
236,084 rthl. 2 gr. 0,/ pf. 
Ausgegeben sind worden und zwar in 
Gemäßheit der ständischen Erklärungsschriften. 
85740 thlr. 15 gr. 0 pf. oder 91,100 thlr. 
Current-Geld nach 
Eisenach für 1813. 
oder 89,470 thlr. 
# gr. 5,1/ f. Cur- 
rent-Geld nach Ei- 
senach für 1812. 
1814. und 1815. 
Verwalrungskosten. 
84215 = 14 = 1= 
2273 = 9 
  
172 78 thl. 15 gr. 6 pf. Summz. 
Abgezogen die Auögabe von der Ein- 
nahme, bleibt ein Ueberschuß von 
63,9005 rthlr. 11 gr. 1/4 pf. 
welcher, hätte die Einnahme der Haupt- 
landschaffts-Kasse in den Jahren 1816. 
1SI7., 1818., 1819. und 1820. überhaupt 
zugereicht, um die Ausgabe zu decken, baar 
vorhanden seyn müßte. Da aber jenes nicht 
der Fall war: so ist die vorstehend berech- 
nete Summe mit bey der Hauptlandschaffts- 
Kasse aufgebracht und dadurch in eine For- 
derung der alten Lande an das gesammte 
Großherzogthum (vor welcher jedoch wieder 
der Eisenachische Kreis 3,403 thlr. 7 gr. 
, ⅛½ pf. vorzugsweise in Anspruch nehmen 
darf) umgewandelt worden. Hierin liegt zu- 
gleich die oben zugesicherte Nachweisung über 
die 7648 Erthlr., welche der getreue Land- 
tag in seiner Erklärungsschrift vom Z#sten 
377 
December 1818. mit der Bemerkung her- 
ausgehoben hatte, daß solche dem Eisenachi- 
schen Kreise ordnungswidrig aus seinem Fonds 
für 8 3. entnommen worden und darum 
demselben durch Kriegskosten-Beyträge von 
dem gesammten Großherzogthum wieder zu 
ersetzen seyen. Da der Eisenachische Kreis, 
neben der Vergütung des neueren Kriegqs- 
und Etapen = Aufwandes q#09 thlr. Nach- 
zahluug auf 1813. und 89470 thlr. u##gr. 
5,1/41 pf. auf 1872., 1814 und 1875., 
wirklich und somit alles erhalten hat, was 
er zu fordern berechtiget war, die oben be- 
sonders verzeichneten, noch rückständigen 
13,103 rthlr. 7 gr. 9, 1/2 pf. 
ausgenommen: so ist, ihm allein gegenuber, 
eine weitere Aufbringung und ein weiterer 
Ersah der 
7648 rthlr. — — = 
nicht nöthig. Die alten Lande aber erhalten 
den Ersatz dieser Summe von dem gesamm- 
ten Großherzogthum mit in denjenigen 
6/3,0905 rthlr. 13 gr. 1/4 pf. 
welche denselben überhaupt bey dem ganzen 
Großherzogthume gut geschrieben bleiben, und 
bey den Rechnungen über den Stand der 
alten Lande gegen das ganze Großherzog= 
thum und der einzelnen Theile des Groß- 
berzogthumes unter einander in den einzel- 
nen Einnahme= und Ausgabe-Summen (dem 
Soll und Haben) mit beachtet werden sind. 
D. Nach der ofterwähnten Erklärunge- 
schrift vom 2isten December 1818. sollten 
die Zahlungen für das Jahr 1½13. nach 
hergestellter Gleichteit zwischen den drey Krei- 
sen alter Lande, unterbleiben, jedoch wurde 
hiervon der etwa noch ruckständige Lazareth= 
und Administrations -Aufwand aus guten 
Gründen ausgenommen. Zu diesem augge- 
nommenen noch ruckständigen Lazareth= und 
Administrations-Aufwande qehorte; 
a) eine Forderung des Magazin-Verwal- 
ters Weise zu Weimar, welche auf
	        
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