Lande an das gesammte Großherzogthum
in Rechnung mit fortgeführt werden?
2) sollen die späterhin aus der Haupt-
Landschafftskasse der Etapen - Kasse vorge-
schossenen 27008 rthlr. — 22 pf. wieder
bepgebracht werden?
3) auf welche Weise soll dies geschehen
und wie ist der laufende Etapen = Aufwand
zu decken?
Die erste Frage bleibt ganz allein der
Erörterung und Prüfung des getreuen Land-
tags überlassen. Die zweyte Frage wird
nothwendig zu bejahen seyn, da auf diese
27008 rthlr. — 22: pf. bey Entwerfung
der Etats für die Jahre 1821. 1822. und
1823. hat Rücksicht genommen werden
müssen.
Die dritte Frage giebt zu mehreren Nach-
weisungen aus den Akten die Veranlassung.
In der Erlärungsschrift vom 21sten Decem-
ber 1818. sprach sich der getreue Landtag
dahin aus:
„daß von dem gesammten Großherzog=
thume gleichmäßig und baar aufzubringen
sen, was erforderlich,
) zur Deckung des unter den für den Eta-
pen = Aufwand 1816. 1817. 1818. bis
zum lehten September berechneten Sum-
me von os,450 rthlr. 21 gr. 7# pf. mit
aufgerechneten und etwa noch nicht voll-
ständig bezahlten Etapen-Aufwandes,
b) zu dem bensthigten Wiederansatze der
einstweilen aus den dem Elsenachischen
Kreise gehörigen 9, 100 rthlr. entnomme-
nen 7648 rihlr. 14 gr. 11 pf.§
c) zur Bezahlung des unter obiger Sum-
me von 105,450 rthlr. 2 gr. 7X pf. nicht mit
enthaltenen, seit dem usten October er-
wachsenen und sich fortwährend ergeben-
den Etapen= Aufwandes, nach Abzug je-
doch der für letzteren wieder zu gute gehen-
den Kaiserl. Russischen und Königl. Preu-
ßischen Vergütungsgelder.“
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Faßt man diese Erklárung in das Auge:
so liegt es keinem Zweifel unter, daß im
Laufe der Jahre 1820. und 1820. gleich-
mäßig von dem ganzen Großherzogthume
die Summe von
27,608 rthlr. — —
und überhaupt alles dasjenige aufzubringen ge-
wesen seyn würde, was zur Bestreitung des
Kriegs = und Etapen = Aufwandes seit dem
Jahre 1816. entweder aus den ordentlichen
etatisirten Einnahmen der Haupt = Land--
schafftskasse, oder aus dem einen oder dem
andern Tbeile des Landes gehörigen Vor-
räthen entnommen worden.
Dazu hatte der getreue Landtag als
Verfahrungsweise in Vorschlag gebracht,
a) es solle nach Maaßgabe der bestehen-
den directen Steuern ausgeschlagen werden,
wieviel zu der benöthigten Summe jeder Lan-
desthell, als seine Quote, zu geben habe,
b) die so gefundenen Quoten seyen in
den alten Landen, nach dem Kriegskosten-
Regulativ vom 18ten May r814., in
den übrigen Landestheilen aber nach den
für solche Lasten gesehlichen und herkömmli-
chen Weisen aufzubringen.
Um diese Anträge, welche vorläufig die
landesfürstliche Sanction erhalten hatten,
durchzuführen, oder wenigstens zur Durch-
führung vorzubereiten, wurde von den verfas-
sungemäßig hiezu aufgeforderten Behörden
angenommen, daß es sich um die Erhebung
einer Summe von
50,000 rthlr.
handeln möchte, und wurde 2) untersucht,
wie viel, nach dem gegebenen Maßstabe, jeder
Landestheil, als Quote, zu entrichten, und
wie er weiter die ihm zugetheilte Quote zu
erheben haben würde.
Das Resultat dieser Untersuchung ergab die
auffallendste Ungleichheit — eine Ungleichheit
welche so vor dieugen gestellt, zwar eiren neuen
Grund für die Nothwendigkeit einer gerechtern