Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Lande an das gesammte Großherzogthum 
in Rechnung mit fortgeführt werden? 
2) sollen die späterhin aus der Haupt- 
Landschafftskasse der Etapen - Kasse vorge- 
schossenen 27008 rthlr. — 22 pf. wieder 
bepgebracht werden? 
3) auf welche Weise soll dies geschehen 
und wie ist der laufende Etapen = Aufwand 
zu decken? 
Die erste Frage bleibt ganz allein der 
Erörterung und Prüfung des getreuen Land- 
tags überlassen. Die zweyte Frage wird 
nothwendig zu bejahen seyn, da auf diese 
27008 rthlr. — 22: pf. bey Entwerfung 
der Etats für die Jahre 1821. 1822. und 
1823. hat Rücksicht genommen werden 
müssen. 
Die dritte Frage giebt zu mehreren Nach- 
weisungen aus den Akten die Veranlassung. 
In der Erlärungsschrift vom 21sten Decem- 
ber 1818. sprach sich der getreue Landtag 
dahin aus: 
„daß von dem gesammten Großherzog= 
thume gleichmäßig und baar aufzubringen 
sen, was erforderlich, 
) zur Deckung des unter den für den Eta- 
pen = Aufwand 1816. 1817. 1818. bis 
zum lehten September berechneten Sum- 
me von os,450 rthlr. 21 gr. 7# pf. mit 
aufgerechneten und etwa noch nicht voll- 
ständig bezahlten Etapen-Aufwandes, 
b) zu dem bensthigten Wiederansatze der 
einstweilen aus den dem Elsenachischen 
Kreise gehörigen 9, 100 rthlr. entnomme- 
nen 7648 rihlr. 14 gr. 11 pf.§ 
c) zur Bezahlung des unter obiger Sum- 
me von 105,450 rthlr. 2 gr. 7X pf. nicht mit 
enthaltenen, seit dem usten October er- 
wachsenen und sich fortwährend ergeben- 
den Etapen= Aufwandes, nach Abzug je- 
doch der für letzteren wieder zu gute gehen- 
den Kaiserl. Russischen und Königl. Preu- 
ßischen Vergütungsgelder.“ 
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Faßt man diese Erklárung in das Auge: 
so liegt es keinem Zweifel unter, daß im 
Laufe der Jahre 1820. und 1820. gleich- 
mäßig von dem ganzen Großherzogthume 
die Summe von 
27,608 rthlr. — — 
und überhaupt alles dasjenige aufzubringen ge- 
wesen seyn würde, was zur Bestreitung des 
Kriegs = und Etapen = Aufwandes seit dem 
Jahre 1816. entweder aus den ordentlichen 
etatisirten Einnahmen der Haupt = Land-- 
schafftskasse, oder aus dem einen oder dem 
andern Tbeile des Landes gehörigen Vor- 
räthen entnommen worden. 
Dazu hatte der getreue Landtag als 
Verfahrungsweise in Vorschlag gebracht, 
a) es solle nach Maaßgabe der bestehen- 
den directen Steuern ausgeschlagen werden, 
wieviel zu der benöthigten Summe jeder Lan- 
desthell, als seine Quote, zu geben habe, 
b) die so gefundenen Quoten seyen in 
den alten Landen, nach dem Kriegskosten- 
Regulativ vom 18ten May r814., in 
den übrigen Landestheilen aber nach den 
für solche Lasten gesehlichen und herkömmli- 
chen Weisen aufzubringen. 
Um diese Anträge, welche vorläufig die 
landesfürstliche Sanction erhalten hatten, 
durchzuführen, oder wenigstens zur Durch- 
führung vorzubereiten, wurde von den verfas- 
sungemäßig hiezu aufgeforderten Behörden 
angenommen, daß es sich um die Erhebung 
einer Summe von 
50,000 rthlr. 
handeln möchte, und wurde 2) untersucht, 
wie viel, nach dem gegebenen Maßstabe, jeder 
Landestheil, als Quote, zu entrichten, und 
wie er weiter die ihm zugetheilte Quote zu 
erheben haben würde. 
Das Resultat dieser Untersuchung ergab die 
auffallendste Ungleichheit — eine Ungleichheit 
welche so vor dieugen gestellt, zwar eiren neuen 
Grund für die Nothwendigkeit einer gerechtern
	        
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