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Steuervertheilung abgegeben, aber, wenn man
sie durchfuͤhren wollte, auch von mehreren
Seiten die gerechtesten Klagen veranlasseu
mußte.
So wuͤrde das Amt Blankenhayn 95
rthlr. 20 gr., das Amt Ilmenau 73 rihlr.
6 gr. aufzubringen gehabt haben, nicht zu
geschweigen, daß über die Art und Weise der
Auforingung, nach den in der ständischen Er-
klärungsschrift angegebenen Grundzügen, hie
und da Zweifel möglich waren, welche nur
durch einen Act der Gesetzgebung, also streng
genommen, nach der Verfassung nur unter
weiterer Concurrenz des Landtags entschieden
werden mochten. —
Da die 27.,608 rthlr. in den Jahren
1810 und 1820. bey der Haupt-Landschaffte-
kasse noch zu entbehren waren: so haben Se.
Kön. Hoh., der Großherzog, auf den Vor-
trag in Hôchst-Iyrem Staats-Ministerium, es
genehmiget, daß die Ausschreibung der von
dem getreuen Landtage verwilligten Kriegs-
kostenbeyträge und Etapen-Steuern unter-
bleiben durften, nachdem die Sache auch dem
Landtagsvorstande dardelegt und von demsel-
ben unter'm 25sten July 1819. eine über
die Hauptfrage beyfällige Erklärung erlangt
worden war.
Der getreue Landtag wird sich nunmehr
über die Wiederbepybringung des aus der
Haupt-Landschafftekasse entnommenen, mehr-
mals angegebenen Vorschusses anderweit aus-
zusprechen und es daneben mit zu berücksich-
tigen haben, daß der diesjährige Etapen-
Aufwand, wie die Beylage unter X. nach-
weißt, nach Abzug der von außen eingehen-
den, vertragsmäßigen Vergütungssätze nicht
über 5000 rthlr. betragen möchte, daß sich
jedoch dieses, weder für das laufende, noch
für die folgenden Jahre, als gewiß verbür-
gen läßt. —
Noch sind diesem Decrete zur Einsicht,
Prüfung und, da nsthig, Erklärung beyge-
legt worden:
1) eine Bekanntmachung über den Kriegs-
und Etapen = Aufwand der Jahre 1017.
und 1818., welche auch in dem Regie-
rungsblatte abgedruckt ist, (I.)
2) eine daran sich reihende weitere Nach-
weisung uber den Etapen = Aufwand im
Jahre 180., welche von der Landes-Direc-
tion mittelst Berichto vom 26sten October
d. J. an das Staats-Ministerium einge-
sandt und ebenfalls zum Aboruck bestimmt
worden ist. (11.)
3) Die Umarbeitung des Kriegskosten-Re-
gulatives, welcher sich das Landschaffts-
Collegium, auf Antrag des getreuen Land-
tags, unterzogen hat, nebst dem dazu gehe#-
rigen Berichte vom 13ten März 1820. III.)
ꝛc. Das Staats-Ministerium.
Beylage lII. 4.
Höchstes Deeret
vom aten December 1820.
die Kriegslasten vom Jahre 1873. und den
Etapen-Aufwand betreffend.
Unter Beziehung auf das Decret vom
14ten November dieses Jahres den Fond
für 1813. und den. Etapen-Aufwand be-
tressend, sollen dem Landtagsvorstande noch
1I) ein Bericht der Landes-Direction we-
gen älterer Passiv-Capitalien der Eisenacher
Kriegs= Kostenkasse,
2) ein Bericht desselben Collegiums wegen
des Etapen Aufwandes des Jahres 1819.
im Eisenachischen Kreise, sammt den dazu
gehörigen Rechnungen mitgekheilt werden.
In jenem Berichte und dem dazu gehöri-
gen Votum wird der getreue Vorstand das-
jenige bestätigt finden, was in dem ange-
führten Decrete uber die an den Eisenachi-
schen Kreis wirklich gemachten Nachzahlungen