Inbalt.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
No. der
Bekanntma-
chung.
Deserteurs: die wegen gegenseitiger Auslieferung derselben sowie der
aubtretenden Militair-Pflichtigen zwischen dem Großherzog=
tbure und dem Koͤnigreiche Preußen geschlossene Convention soll mit
Mekiftkotioncn auch für die Krone Sachsen dem Großherzogthume ge-
genüber diesfalls gelten . . .
Deserteurs: die wegen gegenfeltiger Auslieferung derselben und der sonst
aubtretenden Militkr-pflichtigen Mannschast mit Churhessen abgeschlof
sene Convention betr. . .
Diaͤten und Transport-Kosten bey quewartigen erpedlinen von
Seiten der Justiz-Unterbehörden der alt-Weimarischen Lande betr.
Diäten: Bestimmung über die dem zur Assistenz der Jusliz-Behörden,
oder zu Polizey-Diensten requirirten Militr zu verabreichende Dicten.
Dienstentlassungen . . . . . . . .
E.
Ertrunkene: Verbot des bisherigen Verfahrens, bey deren Wisederbele-
bungen durch Stürzen, oder auch Rollen des Körpers über Fässer 2c. und
Angabe eines zweckmäßigen Verfahrens bey Reltung und Wiederbelebung
im Wasser Verunglückter . . . .
F.
Feue rverwahrlosung durch Aufbewahrung der Asche und Kohlen von
Feuerstaͤtten an nicht wohl verwahrten Orten und durch andere Fahrläf
sigkeit soll mit Zuchthaus-Strafe verbußet werden
Forste: Gesetz zum Schutze derselben, sewie der Waldungen, Holzungen
und Baumanpflanzunger .
G.
Gesandte — an fremde sowohl als an diesseitige, bey auslaͤndischen Hoͤfen
accreditirte G.sauite dörfen Gescháftean siräge nur durch das Großherzogl.
Staats-Ministerium gelangen 4% "% .
Gesandtschaften:
Kaiserl Oesterreichische am Großherzogl. Hofe . . —
Königl. Französische am Grofherzogl Hose . ... .
—— —
691. 602.
709—714.
7 706. 707.
721.
690. 704.
727—730.
707.
575—594.
719.
723.
II.
III.
II.
VI.,