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Verwilligongen zum größken Thell sich auf
sehr dringende Bedürfnisse beziehen z; so
schmerzlich ist es ihm, bey dem übrigen gro-
dzen, nicht unbefriedigt zu lassenden An-
sorderungen, nicht allen Wünschen voll-
ständig genügen zu können er glaubt
indeß, in dem, was er gethan, seine Theil-
nahme an den Kirchen= und Schulangelegen-
heiten, so wie seine Werthachtung derselben
hinlänglich bezeigt zu haben, und selner
Verpflichtung, unter den vorliegenden Um-
ständen, treulich und gewissenhaft nachgekom-
men zu seyn.
Was also nun zuerst die geforderten, ste-
henden Verwilligungen zu Bauten und Re-
paraturen, zu Besoldungen und Pensionen,
zu Stiftung von Freystellen und Stipendien
für die Universität Jena, zu Schulbedürf-
nissen, zur Unterstützung des Geistlichen= und
Schullehrer-Wittwen-Fiskus, zu Verbesserung
geringer geistlicher Stellen, der Seminarien
u. ferner betrifft; so ist der Landtag, dem eige-
nen Antrage des höchsten Decretes gemäß,
dahin übereingekommen (außer den der Uni-
versität Jena schon früher verwilligten 4000
rthlr. und den 800 rthlr. Pension für den
in Ehren entlassenen Director Lenz, welche
schon auf der Haupt-Landschafftskasse lasten,
oder in Zukunft von ihr ubernommen wer-
den sollen) von dem Jahre 1822. an, im
Ganzen für Geistlichkeit und Schulwesen jähr-
lich 5245 rthlr. 3 gr. zur Erfüllung von
11300 rthlr. fuͤr Geistlichkeit und Schuͤlwe—
sen zu bestimmen und zwar in dem Maaße
und mit den Bedingungen, daß
1) die verwilligte Summe zweckmaͤßig
verwendet, und fuͤr jetzt hauptsaͤchlich den
Gymnasial-Beduͤrfnissen zu Eisenach genuͤgt,
und den bedrängten Lehrern an den unteren
Klassen eine Unterstützung und Verbesserung
gewährt werde;
2) insofern sich Baue nöthig machen,
welche der Staatskasse zukommen, daß diese
vor Allen davon besorgt werden; daß
3) dem Landtage in Zukunft eine Nach-
weisung über die Verwendung der verwillig-
ten Summe gegeben werde;
4) daß denjenigen Geistlichen, welche
nur zoo rthlr. und weniger, so wie den
Landschullehrern, welche unter roo rehlr.
jahrliche Einkünfte haben, gleichsam als eine
kleine Besoldungs-Zulage, dasjenige ersetzt
werde, was ihnen durch den neu eintretenden
Verlust der Impost= und Tranksteuer-Frey-
heit entgehen wird.
Es hat nämlich der getreue Landtag zur
Ordnung des ganzen Finanz-Wesens, zur Ver-
einfachung der Verwaltung und zur Aufrecht-
haltung der neuen Besteuerung es für uner-
läßlich nothwendig erkannt, vom Jahre 1822.
an, wo die neue Besteuerung ins Leben tre-
ten wird, die ganze Impost= und Trank-
steuer-Freyheit der Geirlichen und Schul-
lehrer und die bis jeßzt dafür geleistete Ent-
schädigung aus Landeokassen aufpEren zu las-
sen, und bittet daher Ew. Kenigl. Hoheit
unterthänigst um Sanctionirung dieses Be-
schlusses. Er hofft aber mit demselben um
so weniger einen Anstoß zu geben, da diese
Frepheit ohnedieß nur temporär war, und
diejenige Summe, welche dadurch den Lan-
deskassen zufließen möchte, schon von derjeni-
gen bey weitem übertroffen wird, welche von
der gemachten Verwilligung zur Unterstütung
der Geistlichen und Schullehrer-Wittwen ge-
nommen werden kann. Indem die Geist-
lichen und Schullehrer, rucksichtlich ihrer Amts-
Einkünfte, ganz freygesprochen sind von der
allgemeinen directen Steuer, welche hauptsäch-
lich zur Abhülfe des durch den Krieg herbeyge-
führten Schulden = Nothstandes des Landes
dienen soll, indem sie solchergestallt frey werden
von der Pensionen-Steuer und den Kriegskosten-
Bepträgen, mit welchen sie schon jetzt zu demsel-
ben Zweck theils beygezogen wurden, theils bey-