Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Verwilligongen zum größken Thell sich auf 
sehr dringende Bedürfnisse beziehen z; so 
schmerzlich ist es ihm, bey dem übrigen gro- 
dzen, nicht unbefriedigt zu lassenden An- 
sorderungen, nicht allen Wünschen voll- 
ständig genügen zu können er glaubt 
indeß, in dem, was er gethan, seine Theil- 
nahme an den Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten, so wie seine Werthachtung derselben 
hinlänglich bezeigt zu haben, und selner 
Verpflichtung, unter den vorliegenden Um- 
ständen, treulich und gewissenhaft nachgekom- 
men zu seyn. 
Was also nun zuerst die geforderten, ste- 
henden Verwilligungen zu Bauten und Re- 
paraturen, zu Besoldungen und Pensionen, 
zu Stiftung von Freystellen und Stipendien 
für die Universität Jena, zu Schulbedürf- 
nissen, zur Unterstützung des Geistlichen= und 
Schullehrer-Wittwen-Fiskus, zu Verbesserung 
geringer geistlicher Stellen, der Seminarien 
u. ferner betrifft; so ist der Landtag, dem eige- 
nen Antrage des höchsten Decretes gemäß, 
dahin übereingekommen (außer den der Uni- 
versität Jena schon früher verwilligten 4000 
rthlr. und den 800 rthlr. Pension für den 
in Ehren entlassenen Director Lenz, welche 
schon auf der Haupt-Landschafftskasse lasten, 
oder in Zukunft von ihr ubernommen wer- 
den sollen) von dem Jahre 1822. an, im 
Ganzen für Geistlichkeit und Schulwesen jähr- 
lich 5245 rthlr. 3 gr. zur Erfüllung von 
11300 rthlr. fuͤr Geistlichkeit und Schuͤlwe— 
sen zu bestimmen und zwar in dem Maaße 
und mit den Bedingungen, daß 
1) die verwilligte Summe zweckmaͤßig 
verwendet, und fuͤr jetzt hauptsaͤchlich den 
Gymnasial-Beduͤrfnissen zu Eisenach genuͤgt, 
und den bedrängten Lehrern an den unteren 
Klassen eine Unterstützung und Verbesserung 
gewährt werde; 
2) insofern sich Baue nöthig machen, 
  
welche der Staatskasse zukommen, daß diese 
vor Allen davon besorgt werden; daß 
3) dem Landtage in Zukunft eine Nach- 
weisung über die Verwendung der verwillig- 
ten Summe gegeben werde; 
4) daß denjenigen Geistlichen, welche 
nur zoo rthlr. und weniger, so wie den 
Landschullehrern, welche unter roo rehlr. 
jahrliche Einkünfte haben, gleichsam als eine 
kleine Besoldungs-Zulage, dasjenige ersetzt 
werde, was ihnen durch den neu eintretenden 
Verlust der Impost= und Tranksteuer-Frey- 
heit entgehen wird. 
Es hat nämlich der getreue Landtag zur 
Ordnung des ganzen Finanz-Wesens, zur Ver- 
einfachung der Verwaltung und zur Aufrecht- 
haltung der neuen Besteuerung es für uner- 
läßlich nothwendig erkannt, vom Jahre 1822. 
an, wo die neue Besteuerung ins Leben tre- 
ten wird, die ganze Impost= und Trank- 
steuer-Freyheit der Geirlichen und Schul- 
lehrer und die bis jeßzt dafür geleistete Ent- 
schädigung aus Landeokassen aufpEren zu las- 
sen, und bittet daher Ew. Kenigl. Hoheit 
unterthänigst um Sanctionirung dieses Be- 
schlusses. Er hofft aber mit demselben um 
so weniger einen Anstoß zu geben, da diese 
Frepheit ohnedieß nur temporär war, und 
diejenige Summe, welche dadurch den Lan- 
deskassen zufließen möchte, schon von derjeni- 
gen bey weitem übertroffen wird, welche von 
der gemachten Verwilligung zur Unterstütung 
der Geistlichen und Schullehrer-Wittwen ge- 
nommen werden kann. Indem die Geist- 
lichen und Schullehrer, rucksichtlich ihrer Amts- 
Einkünfte, ganz freygesprochen sind von der 
allgemeinen directen Steuer, welche hauptsäch- 
lich zur Abhülfe des durch den Krieg herbeyge- 
führten Schulden = Nothstandes des Landes 
dienen soll, indem sie solchergestallt frey werden 
von der Pensionen-Steuer und den Kriegskosten- 
Bepträgen, mit welchen sie schon jetzt zu demsel- 
ben Zweck theils beygezogen wurden, theils bey-
	        
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