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gefallen bemerken, daß der Landtag darauf
seine Aufmerksamkeit richtet, so genehmigen
Höchst -Dieselben auch hier die Einziehung
der Uferbaukassen, als für ssch bestehender, eine
besondere Verwaltung und Rechnungslegung
erfordernder Kassen.
2) Erwägen aber wird der getreue Land-
tag, mit besonderer Rücksicht auf einige Be-
merkungen der Landes-Direction, zweyter
Section, ob es nicht räthlich sep, auf den
Etat der Haupt-Landschafftskasse, oder auf
die Etats der einzelnen Kreiskassen eine ge-
wisse Summe für den Wasser= und Uferbau,
in sofern solcher Sache des Staates ist, und
durch augenblickliche Hülfe größerer Scha-
den abgewandt werden kann, besonders zur
Disposition der Landes-Direction durch die
Landräthe, wieder aufzunehmen, in der Art,
daß, wenn in einem Jahre diese Summe
nicht, oder nicht ganz verbraucht wird, die
Ersparniß unter dem baaren Vorrathe bey der
-Haupt-Landschafftskasse oder der reis-
kasse mit in das folgende Jahr hinuber geht.
3) Ueber den bey der Eisenachischen Was-
ser= und Uferbaukasse vorhandenen baaren
Vorrath ist durch ein höchstes Rescript vom
Zgsten September 1820. verfügt worden,
indem sich, nach dem übereinstimmenden Gut-
achten mehrerer Sachverständigen, an der
Werra sehr bedeutende Baue dringend noth-
wendig machten, welche, nach Gründen des
Rechts und der Billigkeit und nach den bis-
her angenommenen Grundsätzen, den anlie-
genden Acker= und Wiesenbesitzern allein nicht
zugemuthet werden konnten. Es hat aber
diese Kasse außenstehen:
212 thl. 12 gr. —pf., welche zu einem Ufer-
bau an der Ulster und
12 42 -, welche zu dem Hebam-
men-Institute in Ei-
senach vorgeschossen
worden.
Tenes ist mit höchster Genehmigung ge-
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schehen und ber getreue Landtag wirh selbst
die definitive Verausgabung dieser Sum-
me um so gewisser genehmigen, als auch
ihm der Gedanke an eine noch bestehende
Trennung der einzelnen Landestheile von ein-
ander immer fremder zu werden anufängt.
Dagegen ermangelt zwar, was den Vorschuß
an das Hebammen-Institut betrifft, die aus-
drückliche höchste Genehmigung, indesfsen
dürfte dennoch die Verantwortung der Lan-
des-Direction für genügend anzusehen seyn,
ja vielleicht der getreue Landtag sich zu dem
Antrage aufgefordert fühlen, daß die dem
Hebammen-Institute dargeliehene Summe
dieser so wohlthátigen, aber héchst dürftig
ausgestatteten Anstalt ganz überlassen wer-
de.
Ueber sein Passivum der Eisenachischen
Wasser= und Uferbaukasse, welches jedoch
unverzinslich steht und höchst wahrscheinlich
nicht zurückgefordert werden wird, findet
der getreue Landtag in den „Akten zureichende
Kachricht.
4) Das Vermögen der Wasser= und
Uferbaukasse im Weimarischen und Jenai-
schen Kreise bestand am. Schlusse des Jah-
res 1810. — die Rechnung für 1820. ist
noch nicht berichtigt — in
2732 thl. ausßeliehener Kapitalien, näm-
lich 1832 thl. bey der Stadt-
pflasterkasse zu Weimar und zo#o
thl. bey der Thorhauskasse zu
Jena,
b) 1089 thl. 15 gr. 90z pf. Propre-Rest des
vormaligen Rechnungsführers,
welcher noch im Concurse mit
befangen ist,
c) 635 thl. 8gr. 73 pf. baarem Gelde,
d) einigen an den Flüssen gewonnenen Wie-
sen und Holzflecken, welche im Jahre
1810. durch Verpachtung und Holzver-
kauf zu 36 rthlr. 7 gr. benutzt worden,