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Beylage 7J. 6.
Höchstes Deceret
vom 13ten April 1821.
Die Sporkeln und Unkosten bey
Besebung neuer Pfarr= und Schul-
stellen betreffend.
In Erwiederung auf die ständische Er-
klärungsschrift vom roten d. M. werden
bierbey zwey Bände Geheime-Staats-Canz-
ley-Akten, unter erwarteter Remission mit-
getheilt, woraus der getreue Landtag (beson=
ders aus Bl. 18. und fg. T. r. F. 76.) zu
ersehen belieben wird, daß auch die möglichste
Verminderung der Sporteln und Unkosten
bey Besehaung neuer Pfarr= und Schul-
stellen schon seit mehreren Jahren ein Ge-
genstand der alles umfassenden landesväter-
lichen Fürsorge Sr. Königl. Hoh., des Groß-
herzegs, gewesen ist, wozu noch bemerkr wird,
daß neuerer Zeit auch der Geschäftogang bey
den Präsentationen und höchsten Bestätigun-
en zu Pfarrstellen, eine Kosten ersparende
bkürzung erhalten hat.
·« DasStaatå-Miaisterlum-
Beylage K.6.
Höchstes Deeret
die Stellung des Bundes-Militair-
Eontingents betreffend.
Carl August
12. 1.
Aus der anterthänigsten Erklérungsschrift
vom 15ten d. M., die Stellung und Erhal-
tung des Milikairs betr., haben Wir gern er-
sehen, wie der getreue Landtag, auch in Hin-
sicht auf die Anerkennung der Nothwendig-
keit, zu gewissenhafter Erfüllung der über-
nommenen Verbindlichkeiten gegen den deut-
schen Bund, alle Kräfte aufzubieten, Unser#
Erwartungen bestens entsprochen hat, seiner-
frühern Erklärung vom 14Aten März 1817.
kreu geblieben ist. Auch ist es Uns ange-
nehm, über die Art und Weise, wie diesen
Verbindlichkeitken, was die Kavalkerie und Ar-
tillerie-Stellung anlangt, zu genügen seyn
möôchte, die Ansichten und Wünsche des Land-
tags kennen gelernt zu haben.
Wenn Wir hierüber nicht jetzt schon eine
entscheidende Entschließung zu fassen verms-
gen, so kann doch der getreue Landtag da-
von überzeugt seyn, daß Wir jene Pflichten
gegen den Bund, so viel nur immer möglich,
mit Unserer landesväterlichen Sorgfalt für
das Wohl Unserer getreuen Unterthanen in
jeder andern Hinsicht zu vereinbaren bemüht
seyn werden. ,
Ohne die der Erklérungsschrift beygeleg-
ten Rechnungen streng, als Norm für die
Ausführung anerkennen zu wollen, sanctioni-
fren Wir den Landtagsbeschluß, nach welchem
zu der ersten Anschaffung und Ausrüstung im
Falle des Bedurfnisses der Haupt-Land-
schafftskasse noch ein Kredit bis auf die Sum-
me von Neunzig Tausend Thaler zu
eröffnen und der jährliche Militair-Etat auf
die bevorstehenden Verwilligungsjahre zu
erhöhen ist.
Demnächst genehmigen Wir, daß der Zuf-
wand für die Gensd'armerie und die dahin
einschlagenden Bedürfnisse mik Fünf Tau-
send Neunhundert und fünf und
neunzig Thaler 14 gr. jährlich unter
dem Lanoes-Polizey-Aufwande, so wie auch
Achthundert sieben und neunzig
Thaler r2 gr. an Pensions-, Befoldungs-
und Wartegeldern, mit auf den Etat der
Haupt-Landschafftskasse gebracht werden. rc.
Weimar, den 16ten April 182 e
Carl August.