Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Beylage 7J. 6. 
Höchstes Deceret 
vom 13ten April 1821. 
Die Sporkeln und Unkosten bey 
Besebung neuer Pfarr= und Schul- 
stellen betreffend. 
In Erwiederung auf die ständische Er- 
klärungsschrift vom roten d. M. werden 
bierbey zwey Bände Geheime-Staats-Canz- 
ley-Akten, unter erwarteter Remission mit- 
getheilt, woraus der getreue Landtag (beson= 
ders aus Bl. 18. und fg. T. r. F. 76.) zu 
ersehen belieben wird, daß auch die möglichste 
Verminderung der Sporteln und Unkosten 
bey Besehaung neuer Pfarr= und Schul- 
stellen schon seit mehreren Jahren ein Ge- 
genstand der alles umfassenden landesväter- 
lichen Fürsorge Sr. Königl. Hoh., des Groß- 
herzegs, gewesen ist, wozu noch bemerkr wird, 
daß neuerer Zeit auch der Geschäftogang bey 
den Präsentationen und höchsten Bestätigun- 
en zu Pfarrstellen, eine Kosten ersparende 
bkürzung erhalten hat. 
·« DasStaatå-Miaisterlum- 
Beylage K.6. 
Höchstes Deeret 
die Stellung des Bundes-Militair- 
Eontingents betreffend. 
Carl August 
12. 1. 
Aus der anterthänigsten Erklérungsschrift 
vom 15ten d. M., die Stellung und Erhal- 
tung des Milikairs betr., haben Wir gern er- 
sehen, wie der getreue Landtag, auch in Hin- 
sicht auf die Anerkennung der Nothwendig- 
keit, zu gewissenhafter Erfüllung der über- 
nommenen Verbindlichkeiten gegen den deut- 
schen Bund, alle Kräfte aufzubieten, Unser# 
Erwartungen bestens entsprochen hat, seiner- 
frühern Erklärung vom 14Aten März 1817. 
kreu geblieben ist. Auch ist es Uns ange- 
nehm, über die Art und Weise, wie diesen 
Verbindlichkeitken, was die Kavalkerie und Ar- 
tillerie-Stellung anlangt, zu genügen seyn 
möôchte, die Ansichten und Wünsche des Land- 
tags kennen gelernt zu haben. 
Wenn Wir hierüber nicht jetzt schon eine 
entscheidende Entschließung zu fassen verms- 
gen, so kann doch der getreue Landtag da- 
von überzeugt seyn, daß Wir jene Pflichten 
gegen den Bund, so viel nur immer möglich, 
mit Unserer landesväterlichen Sorgfalt für 
das Wohl Unserer getreuen Unterthanen in 
jeder andern Hinsicht zu vereinbaren bemüht 
seyn werden. , 
Ohne die der Erklérungsschrift beygeleg- 
ten Rechnungen streng, als Norm für die 
Ausführung anerkennen zu wollen, sanctioni- 
fren Wir den Landtagsbeschluß, nach welchem 
zu der ersten Anschaffung und Ausrüstung im 
Falle des Bedurfnisses der Haupt-Land- 
schafftskasse noch ein Kredit bis auf die Sum- 
me von Neunzig Tausend Thaler zu 
eröffnen und der jährliche Militair-Etat auf 
die bevorstehenden Verwilligungsjahre zu 
erhöhen ist. 
Demnächst genehmigen Wir, daß der Zuf- 
wand für die Gensd'armerie und die dahin 
einschlagenden Bedürfnisse mik Fünf Tau- 
send Neunhundert und fünf und 
neunzig Thaler 14 gr. jährlich unter 
dem Lanoes-Polizey-Aufwande, so wie auch 
Achthundert sieben und neunzig 
Thaler r2 gr. an Pensions-, Befoldungs- 
und Wartegeldern, mit auf den Etat der 
Haupt-Landschafftskasse gebracht werden. rc. 
Weimar, den 16ten April 182 e 
Carl August.
	        
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