Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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zu leisten sey, leidet keinen Zweifel und Wir 
werden nur dem Landschaffts-Collegium, in 
Gemäßheit des ständischen Antrags, den ihm 
bereits ertheilten Befehl, wegen des dieserhalb 
an die schuldhaften Beamten oder deren Erben 
ju nehmenden Regresses, erneuern; 
5) der Punkt, wegen der dem Eisenachi- 
schen Kreise zu leistenden Verzugszinsen von 
dem im Jahre 1800. wieder an die Eisenachi- 
schen Kassen überwiesenen Abgaben des Amtes 
Großen-Rudestedt, erledigt sich allerdings 
durch die nun eingetretene gänzliche Vereinigung 
aller Landesschulden. r*m. 
Weimar, den 16. April 1821. 
Carl August. 
Beylage JN. 6. 
Höchstes Deeret 
Brand= Unglück und Brand-Ver- 
sicherung betr. 
Carl August 
rc. rc. 
Die Erklärungsschrift, welche der ge- 
treue Landtag über die Brand-Versicherungs- 
Ordnung und einige verwandte Gegenstände, 
unterm 13ten dieses Monats erstattet hat, 
ist Uns gehörig vorgetragen worden. 
Da Wir die nothwendige Einzeichnung 
mit wenigstens zwey Drittheilen des Tax- 
werthes eines Gebäudes bey der inländischen 
Assecuranz-Anstalt, als neu hinzu kommen- 
de Bedingung des nachzulassenden Beytritts 
zu einer fremden dergleichen Anstalt, dem 
Zwecke des Instituts und der Billigkeit an- 
gemessen finden und solche auch auf alle die- 
jenigen in fremde Institute der Brand-Ver- 
sicherung Eingezeichnete wollen erstreckt wis- 
sen, welche diese Einzeichnung bereits, doch 
den Vorschriften des jetzt schon bestehenden Ge- 
setzes zuwider, ohne vorgängige Erlaubniß 
von Unserem vandschaffts-Collegium erhalten 
zu haben, bewirkten; so nehmen Wir keinen 
Anstand, diesen Zusatg dem umgearbeiteten 
Gesetze noch einverleiben und dieses alsdann 
unverweilt publiciren zu lassen. 
Die Darstellung der Verh#ltnisse des hie- 
sigen Brand-Assecurations-Instituts, seit des- 
sen Entstehung bis auf die neuesten Zeiten, 
soll, dem Wunsche des getreuen Landtags 
gemäß, mit nächstem zur öffentlichen Kunde 
gebracht werden. 
Was die zu Verminderung und Vorbeu- 
gung der Feuersgefahr zu ergreifenden zweck- 
mäßigen Maßregeln betrifft, so behalten 
Wir Uns vor, darüber, nach Anhbrung der 
anderweiten gutachtlichen Meynung der Lan- 
des-Direction, jedoch mit möglichster Be- 
rücksichtigung der desfallsigen ständischen An- 
träge, weitere Entschließung zu fassen. 2c. 
Weimar, den 106ten April 1821. 
Carl August. 
Beplage O. 6. 
Unterthänigste Intercessional-Schrift 
des getreuen Landtags 
vom 19ten April 1821., 
am Schlusse seiner vom 17ten Decem— 
ber 1820. an statt gefundenen der— 
maligen Versammlung. 
Von mehrern Eingaben, welche theils 
durch gefaßte Beschluͤsse, theils sonst erledigt 
wurden, sind nur noch einige uͤbrig, welche 
Ihro K. H. der getreue Landtag zu gnéädig= 
ster Berücksichtigung zu empfehlen, sich am 
Schlusse seiner dermaligen Versammlung ehr- 
furchtsvoll erlaubt. 
Es sind folgende: 
1I) die Bürgerschaft zu Auma bittet drin- 
gend um Verwendung, daß sie die von ihren
	        
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