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tes Dr. Reichardt bitten um den fernern
Genuß der Pension, welche ihre unlängst
auch verstorbene Mutter bezogen hat, an
Betrag 100 thlr. jährlich.
Der Dr. Reichardt starb im Jahre 1874.
in seinem Beruf als Armen-Arzt wahrend
der Nervensieber = Epidemie. Er hinterließ
einer Wittwe und fünf Kindern kein Verms-
gen, und da die Wittwe dergleichen selbst
nicht besaß, so geruheten Ihro K. H. gnaͤ-
digst, derselben eine Pension zu bewilligen.
Sie starb im vorigen Jahre, wodurch ihre
Kinder in eine traurige Lage verseßzt wur-
den, besonders die Alteste Tochter, welche
sfortwährend kränklich und deßhalb etwas zu
verdienen nicht vermögend ist, ingleichen die
jüngste noch unerzogene Tochter.
Da der Vater dieser Kinder im Dienste des
Staates sein Leben aufgeopfert hat, und die
erwähnten Töchter desselben sich wirklich in ei-
ner sehr hülfsbedürftigen Lage befinden: so
trägt der getreue Landtag ehrfurchtövoll darauf
an, daß J. K. H. dieselben ausnahmsweise
nach den Grundsätzen des sanctionirten Gese-
bes, die Pensionirung der Wittwen und Wai-
sen verstorbener Staatsdiener betreffend, zu
berücksichtigen und dadurch ihre wahrhaft trau-
rige Lage zu verbessern, huloreichst geruhen
moͤgen.
4) In einzelnen Gegenden des Großher-
zogthums entsteht der Wunsch, nach einer Ge-
sinde-Ordnung, ein Wunsch, welcher
schon mit dem Jahre 7769. laut wurde.
Während des in diesem Jahre gehaltenen
Landtags und der nachberigen Ausschußtäge
bat die vormalige landschafftliche Deputation
in den Práliminar-Schriften vom gosten April
1768. unter No. II., vom 17ten July 1777.
und endlich vom 26sten Jan. 170 2. unter No.
I. um eine neue Gesinde-Ordnung, und die
darauf erfolgten höchsten Decrete vom roten
May 1768., 22 sten July r777. und Josten
Januar 1702. sicherten der landschafftlichen
Deputation huldreschst zu, daß die Eisenachi-
sche Gesinde-Ordnung vom Jahre 1751. durch
die Regierungen geprüft, den Zeitverhältnissen
angepaßt, und sodann den Ständen zur Be-
gutachtung vorgelegt werden solle.
In den darauf folzenden Jahren verschwin-
det dieses Gravamen unter andern viel wichti-
gern Angelegenheiten, welche die Zeit des
Kriegs herbeyfuhrte.
Nach errungenem Frieden erneuert sich, so
wie auf dem Landtage 1768., jener Wunsch
wieder, und der getreue Landtag trägt daher
ehrerbietigst darauf an, durch die Landesre-
gierungen eine den Zeiten angemessene Gesinde=
Ordnung bearbeiten und dem künftigen Lband-
tage zu seiner Erklärung huldreichst mittheilen
zu lassen.
5) Nicht minder lassen sich aus verschlede-
nen Landestheilen Klagen wegen Bezahlung
der Botenlöhne an die von den Landesbehör=
den mit Ausfertigungen abgesendeten Boten
vernehmen. Der getreue Landtag bezweifelt
nicht, daß bereits feste Grundsäte bestehen
nach welchen bey Ausfertigungen, die nicht
durch Expresse abgesendet werden mussen, nicht
das volle, sondern nur ein der Bemühung an-
gemessenes Botenlohn zu entrichten ist; da es
jedoch scheinen will, als ob diese Grundsätze
nicht allgemein bekannt wären, so bittet er ehr-
furchtsvoll, daß eine öffentliche Bekanntma-
chung deöhalb erfolge. Tuch giebt er unter-
thänigst anheim, ob nicht bey Ausfertigungen,
bey welchen es auf den Tag der Insinuation
nicht ankoͤmmt, und insbesondere bey Rescrip-
1on der bondes-Behörden Lan die entfernten
mter-Behörden, so viel moͤgli i
benutzen sey? 1 -
6) Die aus 32. Meistern bestehende Schu-
macher-Innung zu Ilmenau nimmt durch die
ehrfurchtsvollst beygeschlossene Vorstellung die
Intercession des getreuen Landtags in An-
spruch, daß bey ihr die früher aufgehobenen
Schaugelder gegen ausländische Meister wieder