Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Großherzogl S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 28. Den 22. Jundy 1821. 
  
  
XIN. 
Karl August, 
von Goktes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
. 2. 
Um für die Zukunft mehreren Irrungen vorzubeugen, welche über die Ausübung der 
Jagden und Jagdgerechtsamen biöher vorgekommen sind, und um dem überhandneh- 
menden, in seinen Folgen oft so gefährlichen Verbrechen dec Wilddieb stahles, durch 
gerechte Strenge, zu begegnen, haben Wir die deöhalb in Unseren Landen schon bestehenden ge- 
seblichen Bestimmungen einer sorgfältigen Revision unterwerfen lassen. Wir verordnen und 
gebieten, mit Beyrath und Zustimmung des getreuen Landtages, Folgendes: 
I. 
Beschränkungen des eigenen Jagdrechtes. 
. 1. 
Die Ausübung der Jagd darf nicht an ganze Gemeinden überlassen werden,