Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Landeskassen. — Der Bericht des Ober--Consisto- 
riums zu Weimar über den gelungenen Unter- 
richt einiger Taubstummen darf hierneben dem 
Landtage nicht unbekannt bleiben. Nicht nur, 
daß ein darin ausgedrückter Wunsch an sich 
Aufmerksamkeit verdient, die Veranlassung 
desselben zeigt auch, was in den Semina- 
rien und den Freyschulen geleistet, wie man- 
ches Talent da geweckt und entwickelt wird. 
Eben so gehört noch ein Bericht der Imme- 
diat -Commission für das katholische Kirchen- 
und Schulwesen in Eisenach in diese Verbin- 
dung. Es wird darin über den Schul-Fonds 
der Aemter Geisa und Dermbach Rechen- 
schaft gegeben und zugleich die Nothwendig- 
keit dargethan, diesen Fonds durch einen 
jährlichen Zuschuß zu verstärken. — 
Was hiernachst 
die Schulen auf dem Lande selbst be- 
trifft: so geht 
1) die Verbesserung ganz geringer Stel- 
len zwar ihren Gang fort, wie sich aus 
den neuesten Berichten und Verordnungen 
über diesen Gegenstand ergeben wird, aber 
schwer wird es seyn, mit den schon verwil- 
ligten Mitteln allein, ein nur einigermaßen 
genügendes Resultat herbey zu führen. Ueb- 
rigens finden 
2) die getreuen Stände in den weitern 
Beilagen die Nachweisung, wie ihrem An- 
trage wegen Beschränkung der Schulferien 
und genauer Instruirung der Schullehrer 
genügt worden ist, ferner 
3) die Vorschläge der Ober-Consistorien 
zu einem allgemeinen Gesetze über Schulver- 
säumnisse und deren Ahndung. Dagegen 
wird 
4) ein Bericht des Ober-Consistoriums, zu 
Weimar, vom 29. May 1879. dieselben über- 
zeugen, daß die am Schlusse der Erklärungs= 
schrift v. 3. Febr. 1818. beiläuflg ausge- 
sprochene Rüge nicht einen Mißbrauch, son- 
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dern einen in den Gesetzen wohl begründe- 
ten Gebrauch traf. Ja, zu erwägen möcht' 
es seyn, ob nicht die in jenem Berichte an- 
geführte Erläuterung des Königl. Schs. 
Schul-Mandats vom 25sten Novbr. 1871 
für alle Theile des Großherzogthums zum 
Gesetz erhoben werden sollte, da, leider! die 
Erfahrung lehrt, daß besonders auf den 
Dörfern pflichtvergessene Väter und Mutter 
nicht selten das Schulgeld an den Kindern spa- 
ren und darum den Schulunterricht so zeitig, 
als nur möglich, abbrechen. — Auch 
VI. 
in Ansehung des Kirchen verm ö-ä 
gens haben Se. Königl. Hoheit, der 
Großherzog, die in der Erklérungsschrift 
vom a2#sten December 1818. ausgesproche- 
nen Wünsche des Landtags nicht aus den 
Augen verloren; und wenn es gleich bis 
jetzt nicht thunlich gewesen ist, die Verwal- 
tung desselben ganz anders zu ordnen, in- 
dem diese Sache von mehreren Seiten auf 
das Sorgfältigste geprüft und vorbereitet 
sepn will, damit nicht durch die neue Ein- 
richtung auf der einen Seite mehr verloren, 
als auf der andern Seite gewonnen werde: 
so ist doch im Einzeln für diesen Gegen- 
stand viel geschehen, mancher Mißbrauch ab- 
gestellt, manche scheinbare Kleinigkeit mit 
großer Aufmerksamkeit behandelt worden. 
Zur Erfüllung des Wunsches, daß den Com- 
munen (Parochieen) eine bedeutendere Theil- 
nahme an der Verwaltung des Kirchenver- 
mögens eingerdumt werden möchte, wirb 
das Institut der Presbyterien, mit welchem 
man umgeht, das beste Mittel sepn, ein 
Mittel, welches noch überd'es und über- 
haupt geeignet ist, das küch che Leben und 
den kirchlichen Gemeinsinn der einzelnen Ge- 
meinden kräftigst anzuregen. Ein Bericht 
des Ober= Consistoriums zu Weimar vom 
24. Oct. d. J. — er bezieht sich auf die 
Kirchen-Collecten und auf eine Aeußerung
	        
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