Landeskassen. — Der Bericht des Ober--Consisto-
riums zu Weimar über den gelungenen Unter-
richt einiger Taubstummen darf hierneben dem
Landtage nicht unbekannt bleiben. Nicht nur,
daß ein darin ausgedrückter Wunsch an sich
Aufmerksamkeit verdient, die Veranlassung
desselben zeigt auch, was in den Semina-
rien und den Freyschulen geleistet, wie man-
ches Talent da geweckt und entwickelt wird.
Eben so gehört noch ein Bericht der Imme-
diat -Commission für das katholische Kirchen-
und Schulwesen in Eisenach in diese Verbin-
dung. Es wird darin über den Schul-Fonds
der Aemter Geisa und Dermbach Rechen-
schaft gegeben und zugleich die Nothwendig-
keit dargethan, diesen Fonds durch einen
jährlichen Zuschuß zu verstärken. —
Was hiernachst
die Schulen auf dem Lande selbst be-
trifft: so geht
1) die Verbesserung ganz geringer Stel-
len zwar ihren Gang fort, wie sich aus
den neuesten Berichten und Verordnungen
über diesen Gegenstand ergeben wird, aber
schwer wird es seyn, mit den schon verwil-
ligten Mitteln allein, ein nur einigermaßen
genügendes Resultat herbey zu führen. Ueb-
rigens finden
2) die getreuen Stände in den weitern
Beilagen die Nachweisung, wie ihrem An-
trage wegen Beschränkung der Schulferien
und genauer Instruirung der Schullehrer
genügt worden ist, ferner
3) die Vorschläge der Ober-Consistorien
zu einem allgemeinen Gesetze über Schulver-
säumnisse und deren Ahndung. Dagegen
wird
4) ein Bericht des Ober-Consistoriums, zu
Weimar, vom 29. May 1879. dieselben über-
zeugen, daß die am Schlusse der Erklärungs=
schrift v. 3. Febr. 1818. beiläuflg ausge-
sprochene Rüge nicht einen Mißbrauch, son-
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dern einen in den Gesetzen wohl begründe-
ten Gebrauch traf. Ja, zu erwägen möcht'
es seyn, ob nicht die in jenem Berichte an-
geführte Erläuterung des Königl. Schs.
Schul-Mandats vom 25sten Novbr. 1871
für alle Theile des Großherzogthums zum
Gesetz erhoben werden sollte, da, leider! die
Erfahrung lehrt, daß besonders auf den
Dörfern pflichtvergessene Väter und Mutter
nicht selten das Schulgeld an den Kindern spa-
ren und darum den Schulunterricht so zeitig,
als nur möglich, abbrechen. — Auch
VI.
in Ansehung des Kirchen verm ö-ä
gens haben Se. Königl. Hoheit, der
Großherzog, die in der Erklérungsschrift
vom a2#sten December 1818. ausgesproche-
nen Wünsche des Landtags nicht aus den
Augen verloren; und wenn es gleich bis
jetzt nicht thunlich gewesen ist, die Verwal-
tung desselben ganz anders zu ordnen, in-
dem diese Sache von mehreren Seiten auf
das Sorgfältigste geprüft und vorbereitet
sepn will, damit nicht durch die neue Ein-
richtung auf der einen Seite mehr verloren,
als auf der andern Seite gewonnen werde:
so ist doch im Einzeln für diesen Gegen-
stand viel geschehen, mancher Mißbrauch ab-
gestellt, manche scheinbare Kleinigkeit mit
großer Aufmerksamkeit behandelt worden.
Zur Erfüllung des Wunsches, daß den Com-
munen (Parochieen) eine bedeutendere Theil-
nahme an der Verwaltung des Kirchenver-
mögens eingerdumt werden möchte, wirb
das Institut der Presbyterien, mit welchem
man umgeht, das beste Mittel sepn, ein
Mittel, welches noch überd'es und über-
haupt geeignet ist, das küch che Leben und
den kirchlichen Gemeinsinn der einzelnen Ge-
meinden kräftigst anzuregen. Ein Bericht
des Ober= Consistoriums zu Weimar vom
24. Oct. d. J. — er bezieht sich auf die
Kirchen-Collecten und auf eine Aeußerung