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darüber in der. ständischen Erklérungsschrife
v. 21. Decbr. 1818. — gehört ebenfalls
hieher. Und so komme denn
VII.
noch der bandtag auf das Wichtigste, auf
die Lage der Kirchendiener, der Geist-
lichen, im Großherzogthume. Weimar ist in
diesem Stande reich an edlen, würdigen,
für ihr heiliges Amt und für die Sache
Gottes wahrhaft begeisterten Männern, es
würde noch reicher und sein Reichthum würde
noch fruchtbringender seyn, wären nicht Fort-
bildung, Zufriedenheit, thátige Theilnahme
an dem Schicksale Anderer und an dem Zu-
stande des Ganzen, Wohlthätigkeit und Bey-
spiel bedingt durch hinreichendes Einkom-
men! Hier ist noch viel zu thun übrig, um
den mäßigsten Forderungen derer zu ent-
sprechen, welche über die Bedeutung des
geistlichen Amtes gedacht haben und, wie-
wohl sie sich Anmaßungen von dieser Seite
nachdrücklichst widersetzen, doch auch gerech-
ten Klagen gern begegnet wissen möchten!
Was aus den Mitteln der Kirchen selbst
und durch kirchliche Einrichtungen z. B.
durch die Verbindung mehrerer Pfarreyen
zu Einer, wo es die Umstände gestatten,
geschehen kann, werden Se. Königl. Hoheit,
der Großherzog, nach dem Gutachten Hochst-
Ihrer Ober-Constistorien, nicht ungeschehen
lassen. Aber wird das weit führen, ohne
noch andere Unterstützung Se. Konigl.
Hoheit, der Großherzog, wollen vor der
Hand nicht, daß dem Landtage eine neue,
bedeutende Verwilligung für diese Zwecke
angesonnen werde, aber das wünschen
Hoöchstdieselben, daß, anstatt der Freiheit
von indirecten Abgaben, welche in Zukunft
die Geistlichen und Schuldiener in dem gan-
zen Großherzogthume verlieren sollen, deren
Aufhebung bereits aus den trifftigsten Grün-
den beschlossen worden ist, jährlich eine
Geld-Summe bep den Landeskassen ausgewor-
fen und den Ober-Consiskorien, unter Auf-
sicht und Verantwortlichkeit des Staats-
Ministeriums, zur Verbesserung der schlech-
testen Stellen überlassen werde. So wird ei-
nes Theils (wo dies um Mißbräuche und
Mißdeutungen zu verhüten, durchaus noth-
wendig ist) der einzelne Eeistliche in Ansehung
der Steuerpflichtigkeit den übrigen Staats-
bürgern gleichgestellt, und andern Theils
doch den kirchlichen Zwecken dasjenige erhal-
ten, was denselben die Väter und Urvater
in ihrem frommen Sinne gern gewidmet
haben.
Die Pläne, welche das Ober-Consisto=
rium zu Weimar, noch über die Stiftung
eines allgemeinen Wittwen-Fiscus für die Kir-
chendiener und einer gleichen Anstalt für die
Schullehrer miktelst Berichts vom 2.. Oct.
d. J. eingereicht hat, werden bey den stän-
dischen Berathungen uber die Wittwen-
Pensionen im Allgemeinen nicht unbrachtet
bleiben.
Es schließe dieses Decret noch mit zweyn
Aufforderungen. —
Möge
1) der Landtag erwägen, ob es nicht besser
sev, anstatt des bisherigen Gebrauchs, nach
welchem die landständischen Verwilligungen
oft zu sehr in das Einzelne giengen und
dadurch den verwaltenden Behörden oft zu
enge Grenzen gesetzt wurden, dem Departe-
ment des Staats -Ministeriums, welches
die Angelegenheiten der Schulen und Kir-
chen zu pflegen hat, überhaupt uud mit
Einschluß dessen, was schon jetzt aus den
Landeskassen gegeben wird, Eine Summe
für diesen Theil seines Wirkungskreises an-
zuweisen und sich, was die Verwendung im
Einzelnen betrifft, nur die Ausübung des
vierten landständischen Rechtes vorzubehal-
ten. —
Und möge
2) der Landtag auch darauf Bedacht neh-