Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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darüber in der. ständischen Erklérungsschrife 
v. 21. Decbr. 1818. — gehört ebenfalls 
hieher. Und so komme denn 
VII. 
noch der bandtag auf das Wichtigste, auf 
die Lage der Kirchendiener, der Geist- 
lichen, im Großherzogthume. Weimar ist in 
diesem Stande reich an edlen, würdigen, 
für ihr heiliges Amt und für die Sache 
Gottes wahrhaft begeisterten Männern, es 
würde noch reicher und sein Reichthum würde 
noch fruchtbringender seyn, wären nicht Fort- 
bildung, Zufriedenheit, thátige Theilnahme 
an dem Schicksale Anderer und an dem Zu- 
stande des Ganzen, Wohlthätigkeit und Bey- 
spiel bedingt durch hinreichendes Einkom- 
men! Hier ist noch viel zu thun übrig, um 
den mäßigsten Forderungen derer zu ent- 
sprechen, welche über die Bedeutung des 
geistlichen Amtes gedacht haben und, wie- 
wohl sie sich Anmaßungen von dieser Seite 
nachdrücklichst widersetzen, doch auch gerech- 
ten Klagen gern begegnet wissen möchten! 
Was aus den Mitteln der Kirchen selbst 
und durch kirchliche Einrichtungen z. B. 
durch die Verbindung mehrerer Pfarreyen 
zu Einer, wo es die Umstände gestatten, 
geschehen kann, werden Se. Königl. Hoheit, 
der Großherzog, nach dem Gutachten Hochst- 
Ihrer Ober-Constistorien, nicht ungeschehen 
lassen. Aber wird das weit führen, ohne 
noch andere Unterstützung Se. Konigl. 
Hoheit, der Großherzog, wollen vor der 
Hand nicht, daß dem Landtage eine neue, 
bedeutende Verwilligung für diese Zwecke 
angesonnen werde, aber das wünschen 
Hoöchstdieselben, daß, anstatt der Freiheit 
von indirecten Abgaben, welche in Zukunft 
die Geistlichen und Schuldiener in dem gan- 
zen Großherzogthume verlieren sollen, deren 
Aufhebung bereits aus den trifftigsten Grün- 
den beschlossen worden ist, jährlich eine 
Geld-Summe bep den Landeskassen ausgewor- 
fen und den Ober-Consiskorien, unter Auf- 
sicht und Verantwortlichkeit des Staats- 
Ministeriums, zur Verbesserung der schlech- 
testen Stellen überlassen werde. So wird ei- 
nes Theils (wo dies um Mißbräuche und 
Mißdeutungen zu verhüten, durchaus noth- 
wendig ist) der einzelne Eeistliche in Ansehung 
der Steuerpflichtigkeit den übrigen Staats- 
bürgern gleichgestellt, und andern Theils 
doch den kirchlichen Zwecken dasjenige erhal- 
ten, was denselben die Väter und Urvater 
in ihrem frommen Sinne gern gewidmet 
haben. 
Die Pläne, welche das Ober-Consisto= 
rium zu Weimar, noch über die Stiftung 
eines allgemeinen Wittwen-Fiscus für die Kir- 
chendiener und einer gleichen Anstalt für die 
Schullehrer miktelst Berichts vom 2.. Oct. 
d. J. eingereicht hat, werden bey den stän- 
dischen Berathungen uber die Wittwen- 
Pensionen im Allgemeinen nicht unbrachtet 
bleiben. 
Es schließe dieses Decret noch mit zweyn 
Aufforderungen. — 
Möge 
1) der Landtag erwägen, ob es nicht besser 
sev, anstatt des bisherigen Gebrauchs, nach 
welchem die landständischen Verwilligungen 
oft zu sehr in das Einzelne giengen und 
dadurch den verwaltenden Behörden oft zu 
enge Grenzen gesetzt wurden, dem Departe- 
ment des Staats -Ministeriums, welches 
die Angelegenheiten der Schulen und Kir- 
chen zu pflegen hat, überhaupt uud mit 
Einschluß dessen, was schon jetzt aus den 
Landeskassen gegeben wird, Eine Summe 
für diesen Theil seines Wirkungskreises an- 
zuweisen und sich, was die Verwendung im 
Einzelnen betrifft, nur die Ausübung des 
vierten landständischen Rechtes vorzubehal- 
ten. — 
Und möge 
2) der Landtag auch darauf Bedacht neh-
	        
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