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8. 22.
Vor allen Dingen ist zu beachten, daß dem Anfange der Schulversäumnisse Ein-
halt geschehe. Hier ist die freundliche, oder auch ernstliche Zusprache des Schullehrers und
drn Ortögeistlichen, zeltig angewendet und nöthigenfalls wiederholt, von bester Wirkung.
Auch haben sich die Schullehrer zu bemühen, ihre Schule und ihren Unterricht in der-
lelben so einzurichten, daß oie Kinder sich in ihr wohl sühlen und sie gern besuchen.
5éö 23.
In Ansehung der Waisen-Instituts-Pfleglinge critt im Ganzen dieselbe Ver-
fahrungsweise ein; jedoch wird den Pflegeältern vorkommenden Falles, wie schon bioher
mit Erfolg geschehen, auf Anzeige der Schulversäumniß bey'm Waisen-Instituts-Directorium,
das Pflegegeld verkürzt oder innebehalten.
5. 24.
Die weltlichen Behörden haben streng zu verhüten, daß durchaus keine Schulverstum-
niß um deswillen vorkomme, weil die Kinder etwa dem Betteln nachgehen, oder von ih-
ren Aeltern zum Brothrischen herumgeschickt werden. Träte ein solcher Fall ein: so ist so-
sort polizeylich das Nöthige wahrzunehmen.
§. 25.
Alle in dem Großherzogthume und dessen verschiedenen Landestheilen schon vorhandene,
den obigen Verfügungen widersprechende Vorschriften, namentlich auch im Neustädtischen
Kreise, sind hiermit ausdrücklich aufgehoben.
8. 26.
Dieses Gesetz gilt vom Michaelis d. J. an, dis wohin auch allenthalben der F.
eo. angeordnete Schulvorstand gewaͤhlt und organisitt seyn muß.
Indem Wir Uns fuͤr Unsere katholischen Landedtheile und Schulen eine ähnliche
beeignete Verfügung verbehalten, erwarten Wir nunmehr, zunaͤchst in dem diesem Gesehe
ge-sebenen Umfange, von dem redlichen Eifer und dem guten Geiste der Prediger und Schul-
le#re#r, sedann aber auch von der Einsicht der Gerichtsbehörden und dem regen Willen der
Gemeinden und insbesondere von Unseren Ober-Consistorien, daß sie sämmtlich, ein jedes
in seinem Wirkungskreise, vorstehende, auf das Gesammtwohl des Landes für die Gegen-
wart und für die Zukunft abzweckende Vorschriften genau beobachten uud für deren Befol-
gung überall thátig sorgen werden.