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Großherzogl. S. Weimar - Eisenachisches
Regitrungs-Blatt.
Nummer 31. Den 27. July 1821.
XXIl.
Karl August,
von Gektes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Ncustadt und Tautenburg
ꝛc. .
Ueberzengt von bem großen Nuhen der Zünfte und Innungen, von dem wohlthétigen.
Einsluß, welchen diese alten vaterländischen Einrichtungen, wenn daraus alle Nichtige und
jeder die frevere Entwickelung menschlicher Kräfte bloß hemmende, oder sonst der guren bür-
gerlichen Ordnung leicht gesährliche Mißbrauch entfernt wird, sowohl auf die in solche
Schranken gewiesenen Handwerke und Kunste selbst, ald auf die Haltung und Veredlung
des ganzen Bürgerwesens um so gewisser forthin behaupten werden, je inniger sich damit
eine höchst wirksame Aufsicht für Sitte, Zucht, Ehrbarkeit und strense Geseßlichkeit ver-
binden läßt, haben Wir eine Durchsicht, Prusung und Erneuerung aller in dem Großyer=
zogthume schon besteyenden Zunft und Innungs-Artikel angeordner, und um diese Arbest
zu erleichtern, auch derselken und, wo co nöthig ist, der Wiederherstellung früher ausge-
hobener Zünfte eine seste Grundlage zu geben, ein allg#emeine Zunftgeseh, für
nothwendig erkannt. In dessen Gemaßheit und mit Beyrath und Zummmmung der zum