Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

de von der groͤßten Wichtigkeit, weil jeder 
Absender eines Briefes, dadurch wenigstens 
die Gewißheit erhäált, daß sein Brief rich- 
tig aufgegeben worden ist. Deshalb hofft 
der getreue Landtag, daß Se K. H. die 
Wiederherstellung dieser beny den inländischen 
Posten früher statt gefundenen Einrichtung 
in Gnaden anordnen lassen werden, und wie- 
derhohlt Höchstdenenselben die Versicherung 
seiner tiefsten Verehrung und unwandelbaren 
Treue. 
Weimar den 5. Januar 1821. 
Beylage T. 
Unterthaͤnegste Erklärungsschrift 
vom 3. Januar 1821. 
die Errichtung einer sogenannten Spaarkasse 
betreffend. 
Durch das hoͤchste Decret vom qsi3. 
December 1820. haben Ihro K. H. dem 
getreuen Landtage den von einem zusammen- 
getretenen Verein ausgebildeten Plan zu Er- 
richtung einer sogenannten Spaarkasse für 
das gesammte Großherzogthum in der Ab- 
sicht mictheilen zu lassen geruhet, damit 
derselbe erwägen moge, ob die bei der 
Spaarkasse aufgesammelten Kapitalien nach 
dem Wunsche des gedachten Vereins bei den 
Landschafftlichen Kassen, und zwar ausnahms- 
weise zu fünf pro Cent jährlichen Zinses an- 
gelegt werden können. 
Der getreue Landtag verehrt diese Mit- 
theilung mit unterthänigstem Danke, da sie 
einen neuen Beleg dazu liefert, daß jede 
wohlthäátige Landes-Anstalt in Ihro K.-H. 
den sorglichsten Beschützer findet. 
Er fühlte sich deshalb doppelt verpflich- 
tet, dem auf Anlegung der zu sammelnden 
Kapitalien in den landschafftlichen Kassen ge- 
richteten Wunsche des Vereins alle Aufmerk- 
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samkeit zu widmen, damit durch Einführung 
jener menschenfreundlichen Anstalt in das 
beben, nicht zugleich' störend eingegriffen wer- 
den möge in die Landschafftlichen Kasse-Ver- 
hältnisse. 
Indem der getreue Landtag dabei die 
eben erwähnten Verhältnisse theils im allge- 
meinen, theils den zu erzeugenden Einfluß 
auf dieselben insbesondere im festen Blick 
behielt, konnte ihm nicht entgehen, daß bei 
Aufnahme von Kapitalien aus der Spaar- 
Bank gegen fuͤnf pro Cent alljährliche Ver- 
zinsung ein doppelter Verlust für die Land- 
schafftskasse herbeigeführt wird, und zwar 
einmal durch Hinzufügung des fünften, 
jebt außerordentlichen Zinnsthalers, dann 
und vorzüglich aber dadurch, daß die Land- 
schafftskasse, soll die Spaarbank gedeihen, 
jedes ihr dargebotene Kapital sofort anneh- 
men muß, ohne damit sogleich ein Passtvum 
abstoßen zu können, weil bei allen land- 
schafftlichen Passiv-Kapitalien sechsmonatliche 
Aufkündigung bedungen wird, und mithin 
würde jedes von der Spaarbank bei der 
Landschafftskasse angelegte Kapital ein hal- 
bes Jahr lang ungenutzt liegen bleiben, 
dennoch aber verzinset werden müssen. 
Ihro K. H. geruhen hierinne die sorg- 
fältigen Beratyschlagungen des getreuen Land- 
tags gnädigst zu erkennen, und zugleich zu 
erwägen, daß es wenigstens vorerst, wegen 
der dermaligen Verhältnisse der Landeskassen 
nicht möglich ist, dem Wunsche des Vereins 
in vollem Umfange zu genügen. 
Indeß so wie jedes vollkommene Werk 
nicht gleich vollendet hergestellt werden kann, 
sondern anfänglich unansehnlich ist, und nur 
durch stetes Bestreben erst in spaterer Zeit 
zur Vollendung reift, so wird auch die 
wohlthátige Landes-Anstalt einer Spaar- 
bank, — hat man ert ihren vortrefflichen 
Zweck in der Wirklichkeit erkannt, — in 
der Folgezeit wachsen und gedeihen, und
	        
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