Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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hiervon dem Landschafts-Collegium sofort die schuldige Anzeige geschehen, damit das etwa 
Nöthige beobachtet werden konne. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen, solches mit Unscem Groß- 
herzoglichen Staatosiegel zu bedrucken bezoplen und wollen, daß dessen Inhalt auen Unseren 
Unterthanen zu gehorsamster Nachachtung gereiche. 
.So geschehen und gegeben Weimar den 15ten May 1831. 
Im Namen und Auftrag Unfres Herrn Vaters, Gnaden. 
(LI. S.) Karl Friedrich, Erbgroßherzog. 
C. W. Freyh. v. Frlesch. Freyh. v. Gersdorff. Dr. Schweiter. 
vdet. Ernst Muͤller. 
Gesetz 
über die Versicherung der 
Brandschäden.,
	        
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