Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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bare Bertchtserstattungen der Akademie an die Person des Landeöherrn Statt, sondern die 
Spyndikats-Gerichte versahren in diesen Justize Sachen ganz unobhängig von der Akademie, nach 
eigener Ueberzeugung, Pflicht und Gewissen, und berichten lediglich an die Landecregierung, 
immaßen diese auch nie an die Akademie, oder den Prorektor, sondern lediglich an die Syn- 
dikats-Gerichte reseribirt. 
. 14 
Um JFurisdictions-Eingriffe und Geschäftsverwirrungen zu vermeiden, sollen die zum 
akademischen Ressort gehörigen Eingaben mit bestimmter Nachweisung auf der Tectur ver- 
schen werden, öb sie zu dem Universttäts-Amte, oder zu den Syndikats-Gerichten gehören und 
es haben sich beyde Gerichte hiernach mit Erbrechung der Elngaben zu richten, auch bey 
dennoch vorkommenden Irrthum die vor das andere Gericht gehörlgen Eingaben sofort ab- 
zuheben. 
Tit. IMI. 
Von der geseblichen Autorität dieses Jurisdietlons-Regulatives. 
. 15. 
Gegenwärtiges Regulativ tritt mit dem #sten October 169xr. In gesetzliche Kraft und 
alle demselben entgegenstehende bicherige Normen, Regulative und Observanzen sind von 
jenem Tage an aufgehoben. Doch bleibt der Landesherrschaft vorbehalten, nach Beschaffen- 
beit der Umstände, diesec Regulativ zu mehren oder zu mindern. 
Wie nun vorslehendes Regulativ über die Jurisdictions-Verhältnisse Unsrer Gesammt- 
Akademie allenthalben von Uns genehmigt worden: so ertheilen Wir demselben hieemit aus 
tandeöherrlicher Macht und Gewalt öffentliche Sanktion und Gültigkeit und wollen, daß 
es von Allen, die es angeht, unweigerlich befolgt werde, haben auch gegeuwärkiges Patene 
eigenhändig vollzogen und mit Unsrem beygedruckten Großherzoglichen Insiegel versehen 
lassen. 
Weimar den usten Junius 1827.0 
(L. 8.) Karl August. 
C. W. Freph. v. Fri#tsch. Freyh. v. Gersdorff. Dr. Schweitzer. 
Regulativ vadt. C. Händen 
über den Umfang und die Grenzen der 
akademischen Juriédiction in der Unie 
versitäts Stadt Jena.
	        
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