Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

  
  
  
  
Seite des No. der 
Inhalt. Regierungs= Bekanntma= 
Blattes. chung. 
S.'porteln der Justiz= Unterbehörden. Die Ablieferung derselben durch die 
Diener oder Bothen, welche sie beygetrieben baben, soll wöchentlich 
zwey Mahl geschehen . . . . 706. II. 
Stempi Ordnung: Besehl, das sie für die Unterthanen der neuen 
Gebiethstbeile als Geselz gelten sol.. .. 692. III. 
Steuer — allgemeine direkte — Negulatio, die Gegenstände derselben 
betr. vom isten May 1821. . . . 507—512. — 
Steuer — allgemeine direkte — Verordnung über die Erhebungsweise 
derselben vom Dten November 1821. . . 773—37986. 1. 
Steuer--Patent für die Monate Januar, Februar und 2 des Jah- 
res 1821. . . . . . 1. 2. 1. 
Steuer-Patent für das Jahr 1821l1. ...... 285—290.— 
Steuerversassu ng des Grehberzogthumes — Geseb daruͤber vom sten 
April 1821. ... . .. 496-—506. — 
Steuerversassung: die in Folge des §& 12. des betressenden Vesches 
niedergesetzte Immediat-Kommission betr. . . 688. — 
Strafgesetze: Erlaͤuterungs-Gesetz über das perksodische öffentliche Vor- 
lesen gewisser Strafgesese . . . . . . 537. — 
Straßen: Negulatio, den Bau, die veseriut und Unterhaltung der- 
selben betr. .· . 557-566. — 
Streitigkeiten wrisch. n dem Gesinde und seiner Dienstherr- 
schaft. Authentische Interpretation des diese Stelle enthaltenden 9 20. 
No. 8. der provisor. Ober= Appellationsgerichts-Ordnung 788. III. 
T. 
Transport-Kosten. Siehe Diaͤten. 
Triftgesetz 0 0 0 O O 1 9 4 567—574. — 
u. 
Uferbau: „Beset uͤber die Verbindlichfeit zum Uferbau und Wasserbau 
ingl. zu Tragung der diesfallsigen Kosten 51—556. — 
V. 
Vagabunden: Uebereinkunft mit dem Königreiche Sachsen wegen wech—- 
selseinger. Uebernahme derselben " .. 739-742. — 
 
	        
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