Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

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Anstalten für Wissenschaft und Kunst, und den bey der Jenaischen Bibliothek angestelle ge- 
wesenen Christian Römhild, zum Bibliotheks-Diener allhier, durch hohe Ministerial- 
Dekrete vom 7yten dieses Monats ernannt; 
5) dem botanischen Gärtner, Franz Baumann, zu Jena, das Prädicat als Hos- 
Gärtner durch ein hohes Ministerial-Dekret von demselben Tage ertheilt und endlie 
) den Regierung-Registrator, 10. Carl Ernst Friedrich Koch, hieselbst, zum aten 
Amts-Aktuar des Justiz-Amtes Niederroßla mittelst hohen Ministerial-Dekretes vom 
2osten dieses Monats in Gnaden ernannt. 
Bekanntmach ungen. 
I. Nachdem die Großherzoglich Sichsische Regierung zu Weimar und die Herzoglich 
Sachsen-Coburg-Saalfeldische Regierung zu Coburg, zu Feststellung der hinsichtlich der 
Vagabunden und Auögewiesenen zu befolgenden Grundsähe, dahin übereingekommen sind, 
daß, statt einer diesfallsigen besondern Lebereinkuftn der Inhalt der zwischen den Konigl. 
und Großherzoglichen Regierungen zu Dresden und Weimar, unter'm 12ten Oktober 1827 
über den angegebenen Gegenstand bgeschlosfenen Convention, auch zwischen den Großher= 
zoglich Saͤchsischen un den Herzoglich Sachsen- Goburge Sealseldischen Staaten“ als verbind- 
lich anerkannt und vom ssten Oktober dieses Jahres an in Kraft treten soll: so ist hler- 
über, auf Befehl * niglichen Hoheit, des Großherzogs, diese Ereltong ausgefertigt 
und wegen deren Bekanntmachung und Vollziehung die nöthige Anordnung ergangen. 
Weimar den Kten September 1822. Großherzoglich Sächsisches Staats- Minferium. 
Erklärunqg D. Christian Wilhelm Schweiter. 
wegen der mit der Sachsen-Coburgischen 
Regierung abgeschlossenen Uebereinkunft, die 
Aufnahme der Vagabunden und Ausgewie- 
enen betresfend. 
II. Die sämmtlichen Rentbeamten biesiger Lande werden in Gemäßheit eines höchsten 
Reskripts vom 27 sten vorigen Monats andurch angewiesen, alle von ihnen aufzunehmenden 
Fruchtversteigerungs-Protokolle nicht nur deutlich zu führen, sondern auch solche von den 
Erstehern mic unterzeichnen zu lassen. Weimar den oten September 7822. 
Großherzogliche Stbsische Lomwer daselbst. 
. A. Freyh t 
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III. Auf Sr. Königlichen Hoheit, des Grafherwaoh, rizu Befehl, wird hierdurch 
bekannt gemacht, daß dem geheimen Regierungsrath von Hinkeldey zu Sinnershausen ver- 
bothen ist, für Großherzoglich Weimar-Eisenachische ungoothanen. Bittschriften, oder sonstige 
amtliche Vorstellungen und Eingaben zu verfassen, und daß berjenige Uncerthan, welcher 
sich dennoch dergleichen Schriften von genanntem geheimen Regierungerath von Hinkelden 
verfertigen läßt, ohne Weiteres für die darin vorkommenden Unziemlichkeiten verantwortlich 
gemacht, und für solche, als von ihm selbst verschuldet, zur Strafe gegogen werden, auch 
daß dergleichen Eingaben und Bittschriften in der Sache selbst, welche ste zum Gegenstand 
haben, gänzlich unbeachtet bleiben sollen. Eisenach den roten September 1822. 
Grohherzogliche — daselbst. 
Thon
	        
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