Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

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auch in Beziehung auf dieses köllnische Wasser und des davon zu entrichtenden Imposts, in 
voller Gültigkeit bestehen und allenthalben Anwendung sinden. 
Weimar am aten November 1822. 
Großherzogliches Sächsisches Landschafes-Kolleglum daselbsft. 
Ch. Weyland. 
IIl. Nachdem der D. med. et chir. Morstz Stark aus Weimar, nach vorgängiger Ver- 
pllichtung als solcher, die gebetene Erlaubniß zur medizinischen Praris in den Großherzog= 
lichen Landen, mit Ausschluß der Eilenachischen Landestheile erhalten hat und ihm die Re- 
sidenz= Stadt Weimar als wesentlicher Aufenthaltsort angewiesen worden ist: so wird vie- 
ses hiermir zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den aten November 1822. 
Großherzogliche Sächsssche Landes-Direktion. 
Schwendler. 
IV. Dem D. mell. er chir. Friedrich Wilhelm Bernhardt Thiem, aus Ilmenau, ist, 
nach vorgängiger Verpflicheung, die Erlaubniß zur medizinischen Proric in den Grohher= 
zoglschen Landen, mit Ausschluß der Residenz= Stadt Weimar und der Eisenachischen Lan- 
destheile, ertheiit, und ihm Kranichfeld, diesseitigen Antheiled, zu seinem wesentlichen 
Aufenthaltsort angewiesen worden. 
Es wird daher solches hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 5ten November 1822. 
Großherzogliche Sächsische Landes. Direktion. 
Schwendler. 
V. Dem bey den Großherzoglichen Dragonern zu Eisenach als Thierarzt angestellten 
Adolph Hagemann aus Lüneburg, ist, nach vorgängiger Prüfung, die Erlaubniß zur 
Ausübung der Thser-Arzneikunde in der Provinz Eisenach ertheilt worden, welches hiermit 
zur ösfentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar den 12ten November 1822. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion. 
Schwentler. 
VI. Nachdem dem Chirurg Friedrich Ehristian Engau, aus Gebesee, auf vorgängige 
Prüfung durch Großherzogliche Sanitäts-Kommifsson hier, die Ausübung der Wund-Arzney- 
kunft in ihrem ganzen Umfange gestattet, ihm auch die Buttstädter Amts= und Stadt- 
Chirurgen-Stelle übertragen und die Sradt Buttitot zu seinem wesentlichen Aufenthalt 
angewiesen worden ist: so wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
eimar den zaten November 1822. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion. 
Schwendler.
	        
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