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.6.
Die besagten sechs Allersklafsen bilden sich nach den Lebensjahren der Dienstpflichtigen
folgendergestalt:
die erste 21sten
" zweyte 22sten
dritte . 23sten
lerte Altersklasse steht im ansen bebensjahre.
fünfte 2östen
.lechste 26sten
Eine jede dieser Altersklassen hat in der Regel zu stellen:
a) zur Kavallerie 75 Mann,
b) zur Infanterie 375 . und
c) zur Artillerle 55
Summa 505 Mann.
F. 7.
Jede Ergänzung des von Zeit zu Zeit sich ergebenden Abganges dey der ersten Aufslellung
geschieht aus der zweyten Reserve und deren jüngster Altersklasse, nach Ordnung der
Looönummern und nach dem Verhältnisse der Verloosungébezirke, so daß erst nach gänzlicher
Erschöpsung der ersten Altersklasse im ganzen Großherzogthume zur Einstellung aus der
zweyten und aus den übrigen Altersklassen geschritten wird, allenthalben jedoch nur in so
weit, als der Bedarf durch diejenigen, welche freywillig in den Großherzoglichen Militr-
Dienst treten oder, nach Leistung ihrer Militr-Pflichtigkeit, in solchem länger verbleiben,
ingleichen durch die einzustellenden Ungehorsamen sich nicht vermindert,
Die erste Reserve ergänzt sich durch die aus dem aktiven Dienste dem Alter nach Aus-
trekenden, so daß die vierte Alteröklasse in die Kriegs-Reserve einrückt, wenn die sechste
Ultersklasse aus dem Militär-Verbande gänzlich auötritt. Die welter erforderliche Ergän=
zung derselben geschieht, bedürfenden Falles, nach der umgekehrten Loos-Nummerreihe, so
daß die vierte Alteröklasse, noch während ihrer Verbindlichkeit zum aktiven Dienste, zur ersten
Reserve übertritt, und das aktive Bundes-Kontingent sich dagegen aus der ersten Alters-
klasse rekrutirt.