Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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herzoglichen Staatdinsiegels vollzogen und wollen, baß dasselbe durch das Regierungs-Blatt 
zu Jedermannes Wissenschaft und Nachachtung gebracht werde. 
Was das Geschaͤft der Musterung und der Verloosung betrifft, soll und wird Unsre 
Landes-Direktion noch diejenigen Verordnungen erlassen, welche um des Ueberganges von 
dem bisherigen Verfahren zu dem nunmehr neu geordneten Verfahren nothwendig sind. 
Weimar am 2 isten Juny 1823. 
(L. S.) Karl August. 
C. W. Freyh. v. Friesch: Freyh. v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
vdt. Ernst Müller. 
Gesetz 
über die Militär-Dienstpflicht.
	        
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