Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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b) Die Individual-Steuer-Kapitale des Eihkommens aus Privat-Diensten (s. 24 des 
nur gedachten Gesetes über die Steuerversassung Nr. 1). 
c) Die Individual-Steuer-Kapitale des Einkommens aus Gewerben und Erwerb, mit 
Ausschluß des Erwerbteinkommens durch landwirthschaftliche Pachtungen (K.24. 
des Gesetes über die Steuerverfassung Nr. 3). 
4) Die Individual -Steuer-Kapitale des Einkommens aus kaufmännischem Erwerb und 
Fabrik-Betriebe ((. 24 des Gesehes über die Steuerverfassung Nr. 3). 
. 65. 
Um für die nächste Verwilligungs#-Periode der zu dem zweyten Theile des Orts- 
steuer-Kapicales gehörigen Steuerpflichtigen jedes Ortes eine Erleichterung zu gewähren, 
wird von jenem zweyten Theile des Ortssteuer-Kapitales jedes Ortes der dritte Theil 
abgezogen, als der von dem Landtage in Antrag gebrachte, landeöfürstlich zuge- 
standene Nachlaß. 
. 6. 
Die übrigen zwey Dritttheile werden zu der nicht geminderten (vollen) Summe des 
ersten Theiles des Ortssteuer-Kapitales hinzugerechnet. So ergiebt sich dann für die 
neue (vom isten Jannar 1824 an beginnende) Erhebungs-Periode der Einkommonsteuer 
aus anderen Quellen als der Rente beS. Grundes und Bodens und der Rente der Gebäude, 
dac berichtigte Ortösleuer-Kapital und diesem gemäß die berichtigte Orts- 
Quote. 
So viel Thaler dieses berichtigte Orktssteuer-Kapital (. #., 6. 5, F. 6 gegenwärtigen 
Regulatives) enthält, so viel Mahl hat jeder Ort jährlich diejenige Anzahl von Pfennigen 
während der die Jahre der gegenwärtigen. Verwilligung umfassenden Periode an Ein- 
kommensteuer vom Nicht-Grundvermögen zu leisten, welche nach Maßgabe einerseits 
der im GSinne dieses Regulatives festgestellten Größe des Gesammt-Einkommensteuer-Kapi- 
tales aller Orte bes Landes aus anderen Quellen als Grundertrag (s. 5 des Gelsebes über die 
Steuerverfassung vom 20sten April 1821) und andererseits nach Maßgabe der an sol- 
cher Einkommensteuer jährlich bewiligten. Summe, als Einkommensteuer-Quote des
	        
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