Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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Urkundlich haben Wir dieses Patenk höchsteigenhändig vollzogen, mit Unserm Groß- 
herzoglichen Staats-Insiegel bedrucken lassen und befohlen, daß solches durch den Abdruck 
im amtlichen Regierungs-Blatte und sonst zur Kunde und Nachachtung. aller Unserer Un- 
terthonen öffeutlich bekannt gemacht werde. 
So geschehen und gegeben Weimar den 6ten November 1823. 
(L. S.) Karl August. 
C. W. Freyherr von Fritsch. Freyherr von Gersdorff. D. Schweitzer. 
vdt. Ernst Müller. 
Regul.ativ 
über die Art und Weise, die Einkommensteuer 
aus anderen Quellen als der Grund= oder Ge- 
bäuderente in den einzelnen Orten des Großher= 
zogthumes Sachsen Weimar-Eisenach unter dle 
zu Entrichtung dieser Steuer nach s. 24 des 
Gesebes über die Steuerverfassung vom 2gsien 
pril 1821 pflichtigen Individuen und Personen 
umzulegen und zu vercheilen.
	        
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