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Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 5. Den 15. July 1823.
IV.
Carl August,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
1c. W.
Da die früheren Gesehe über die Freyheit der milden Stiftungen von Gerichtskosten
in Unfrem Großherzogthume und dessen einzelnen Theilen zu mannichfachen Zweifeln die
Veranlassung gegeben und Wir deshalb auf den Antrag Unserer Justiz-Behörden es für
nöthig erachtet haben, diesen Gegenstand durch ein neues, allgemeines Landesgese zu ord-
nen, besehlen Wir mit Beyrath und Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folget: