Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 8. Den 25. July 1823. 
  
  
VIII. 
Carl August, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
In Betracht, daß die in Unsrem Patente vom 2#sten Februar 1776 enthaltenen Be- 
stimmungen so wie diejenigen gesehlichen Vorschriften, welche über die Recttung verunglück- 
ter Personen in einigen der neuerworbenen Gebiethstheile bisher noch bestanden haben, den 
Anforderungen der gegenwärtigen Zeit, besonders nach vervollkommneter Kenntniß der Ret- 
tungomittel, nicht mehr entsprechen, und daß demnächst eine Gleichmäßigkeit der Gesehge- 
bung auch über den erwähnten Gegenstand im Gesammtumfange Unstes Großherzogthumes 
wünschenswerth ist, sinden Wir, nach deshalb vernommener Erklärung des getreuen Land- 
tages, Uns bewogen, die vorhin angeführten Gesehe oufzuheben und an deren Stelle nun 
Folgendes zu verordnen:
	        
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