Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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Arzt nicht unterlassen, davon Gebrauch zu machen, wenn die bisher erwähnten Behand- 
lungsweisen ohne Erfolg bleiben sollten. 
0) Bemerkt man Spuren des wiederkehrenden bebens, wird der Körper etwas warm, 
zeigt sich ein Versuch zum Athmen, kommt etwas Schaum vor den Mund, fühlt man 
einiges Schlagen des Herzens oder der Pulsadern, werden die bippen elwas roth, bemerkt 
man einiges Zucken an den Augen oder Mundwinkeln, oder sonst Zusammenziehungen von 
Mubökeln: so fährt man mit der Anwendung reißender Klpstiere, mit dem Reiben mit 
warmen Tüchern rc. fort, mit dem Lufteinblasen aber hört man in der Maße auf, als sich 
daß eigene Athmen einstellt. Man hält dem Verunglückten etwas zu riechen vor, und sloͤßt ihm 
einige Theelöffel Fliederthee oder warmes Wasser ein. Kann der Mensch wieder schlingen: so 
giebt man ihm einige Tassen Thee oder etwas warmes Vier r. und bringt ihn zu Bette, 
wo er unter Aufsicht sich dem Schlafe überlassen kann. 
ro) Sind aber alle Mittel mehrere (wenlgstens vier bis fünf) Stunden hindurch ohne allen 
Erfolg angewendet worden: so könnte man den Ertrunkenen noch in warme Asche oder 
Sand, Klepe #. legen oder mit warmen Pferdemist bedecken, dabey aber den Kopf frep 
lassen und das Lufteinblasen fortsetzen, auf die sich etwa einstellenden Lebenszeichen achten, 
um dann die erwähnten Mittel sogleich von Neuem anzuwenden. 
11) Sollten bey dem Ertrunkenen aufgetriebene Halsadern und ein blau aufgelaufene 
Gesscht auf einen eingetrekenen Schlagsluß hinweisen, oder der Verunglückte vorher voll- 
blütig und stark gewesen und dessen Gliedmaßen noch beweglich oder einiger Kreislauf des 
Blutes bemerklich seyn: so wird der herbevgerusene Wundarzt sofort am Arme, oder noch 
besser an der duhern Drosselader des Halses etwa zwölf veth Blut ausflieten lassen, die 
Aderlaßwunde aber mit Binde und Heftpflaster gehörig verbinden, damit die übrigen Wie- 
derbelebungsversuche ungestört vorgenommen werden können. 
Ist der Ertrunkene zugleich erfroren: so wird er als Erfrorner behandelt. 
II. Behandlung eines Erfrornen. 
1) Die Wiederbelebungdversuche sind hier um so beharrlicher anzustellen, da man ge- 
wöhnlich nicht weitz, wie lange ein durch Kälte Erstarrter in diesem Zustande zugebracht 
hat und von Fäulaltzelchen nichts zu bemerken ist. 
) In Beziehung auf den Transport eines Erfrornen ist besonders Sorgfalt zu
	        
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