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Inhal tk. Regierungs: Bekanntma=
Blaktes.
Gesandtschaften:
#) Großherzogliche om Königlich Preußischen Hofe . 131. —
b) Königlich Sächsische am Großherzoglichen Hose 9. —
Gewerbseinkommen-Steuer — nachträgliche und aklärente Ver-
ordnung v. 2. April 1821 über die Unstalthaftigkeit der vießfalls ge-
gen den Steuer-Fiskus anzustellenden Klagen zu dem Gesete über
die Steuerversossung v. 29. April 18231 und der sich daran schließen.
den Regulakive v. I. May und 27. November 1821 und 6. Novem-
ber 1823 (vergl. Regier. Bl. v. Jahre 1821 S. 496 — 506 und S.
507 — 512, Reg. Bl. v. J. 1822 S. 9— 13 No. III und Reg. Bl.
v. J. 1823 S. 233— 960) 5—37. —
Glocken, und Glockengießer. Waaren: deren Cinsuhr aus dem
Auslande ist bey Strase der Konsiscation verbothen, zu Einbringung
derselben besondere Erlaubniß auszubringen und nur aus denjenigen
Nachbarslaaten zuléssig, wo die Einiuhr den dieöseiligen Glockengieße=
reyen geslattet ist . 26. J.
pmnasium zu Eise nack. rartener i un der in
demselben eingerichteten Schul= Censur . 130. iv.
H.
Hausschlächter-Gewerbe. Zu dessen Belreibung bedürsen In-
länder elner besondern Berechligung und Ausländern ist solches, wenn
sie nicht dazu konzessionirt sind, nicht zu gestatten 121. III.
Hof-Advokatur — deren Verleihung 4. F.
9% braternendan — beilherige — un bie * "*
Hostheater-Direktion 4. —
J.
Immebiat-Kommission für bas katholische Kirchen= und Schul-
welen zu Eisenach. Besehl, daß lhr das Recht der Reskripts-
Form gleich den Landes-Kollegien anstt seyn soll 112. L
Impost-Einnehmer — Veren “—[i: .
Siehe be Frohnsrepheit
Impost= und Tranksteuer freyheit für die Geistlichen und Schul-
lehrer der Eisenachischen Lande — Atlanntmahung wegen der dies-
sallsigen Enischodigung nebst Formular 86. IV.
Inbaltsanzeige — eine kurze ist e an die T uniebaheien
gerichteten Eingaben vorzusthen . 106. III.