Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

  
  
Seite des o. der 
Inhal tk. Regierungs: Bekanntma= 
Blaktes. 
Gesandtschaften: 
#) Großherzogliche om Königlich Preußischen Hofe . 131. — 
b) Königlich Sächsische am Großherzoglichen Hose 9. — 
Gewerbseinkommen-Steuer — nachträgliche und aklärente Ver- 
ordnung v. 2. April 1821 über die Unstalthaftigkeit der vießfalls ge- 
gen den Steuer-Fiskus anzustellenden Klagen zu dem Gesete über 
die Steuerversossung v. 29. April 18231 und der sich daran schließen. 
den Regulakive v. I. May und 27. November 1821 und 6. Novem- 
ber 1823 (vergl. Regier. Bl. v. Jahre 1821 S. 496 — 506 und S. 
507 — 512, Reg. Bl. v. J. 1822 S. 9— 13 No. III und Reg. Bl. 
v. J. 1823 S. 233— 960) 5—37. — 
Glocken, und Glockengießer. Waaren: deren Cinsuhr aus dem 
Auslande ist bey Strase der Konsiscation verbothen, zu Einbringung 
derselben besondere Erlaubniß auszubringen und nur aus denjenigen 
Nachbarslaaten zuléssig, wo die Einiuhr den dieöseiligen Glockengieße= 
reyen geslattet ist . 26. J. 
pmnasium zu Eise nack. rartener i un der in 
demselben eingerichteten Schul= Censur . 130. iv. 
H. 
Hausschlächter-Gewerbe. Zu dessen Belreibung bedürsen In- 
länder elner besondern Berechligung und Ausländern ist solches, wenn 
sie nicht dazu konzessionirt sind, nicht zu gestatten 121. III. 
Hof-Advokatur — deren Verleihung 4. F. 
9% braternendan — beilherige — un bie * "* 
Hostheater-Direktion 4. — 
J. 
Immebiat-Kommission für bas katholische Kirchen= und Schul- 
welen zu Eisenach. Besehl, daß lhr das Recht der Reskripts- 
Form gleich den Landes-Kollegien anstt seyn soll 112. L 
Impost-Einnehmer — Veren “—[i: . 
Siehe be Frohnsrepheit 
Impost= und Tranksteuer freyheit für die Geistlichen und Schul- 
lehrer der Eisenachischen Lande — Atlanntmahung wegen der dies- 
sallsigen Enischodigung nebst Formular 86. IV. 
Inbaltsanzeige — eine kurze ist e an die T uniebaheien 
gerichteten Eingaben vorzusthen . 106. III. 
  
  
  
  
 
	        
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