Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

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UI.. Nach dem Abgange des biöherigen Gerichtshalters zu Stedtfelb und Deu- 
bachshof ist diese Stelle von der Gerichts-Prinzipalschaft dem Hof- Advokaten, Johann 
Philipp Reif allhier, uͤbertragen und derselbe in dieser Eigenschaft von · Großherzoglichtt 
Regierung allhier verpflichtet worden, welches hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. 
Eisenach den rôten März 1821. 
Großherzogliche Sächsische Landeregierung dafelbst. 
A. Thon. « 
IllAldGettchtsvmvaltsrzu Molbcg ist an die Stelle des verstorbenen Justitiars, 
Wilhelm Chryselins zu Neustadt, der Advokat Catl Ferdinand Hering in Neunhofen 
von dem Besitzer des Rittergutes Molbih uns präsentirt, von uns bestätigt und durch das 
beaustragte Kreisamt Neustadt am 22sten vorigen Monathö, nach vorgängiger Verpflich- 
tung, eingeführt worden. 
Oefeentlich bekannt gemacht, Weimar den öten April r824. 
Graßherzeglche Sächsische aaerehs. 
n Gerstenb 
IV. Die zeitherigen Amts-Advokaten, der Stadtschreiber Carl Robert Nulhorn 
und Carl Wilhelm Schenk allhier sind zu Hof-Advokaten, (letzterer unter Ausschlug 
von aller und jeder Praris bey dem Justiz= Amte Weimar, dem sein Vater als Richter 
vorsteyt) der Rechté-Kanoidat und Regierungs- Accessist, Heinrich Gottfried Demelius 
aber ist zum Amts-Advokaten in Allstedt befördert und dazu gehörig verpflichtet 
worden, welches hiermit zur öffentlichen Kunde gelangt. 
Weimar am gten April 1821. 
Grohherzogliche Sächsische bandeeregierung. 
von Müller. 
V. Von Grohherzoglicher Regierung ist dem Rechts = Kandidaten Karl Eduar# 
elebe zu Weida am 72ten dieses Monaths die Amts-Advokatur, und heute dem Doktor 
der Rechte, Karl Gustav Stichling allhier, die Erlaubniß zur Praxis vor 
allen oberen und unteren Justiz -Behörden des hiesigen Regierungöbereichs, nach behöriger 
Verpflichtung, ertheilt worden, welches hiermit öffentlich bekonnt gemacht wird 
Weimar am 26sten April 1824. 
E · «—«GroßherzoglicheSächsischekandescegtecnng. 
von Müller.
	        
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