Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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Tarif 
für die Steueransäbe und Kosten bey Ausfertigung von Handels= und Gewerbsscheinen. 
1. 
Die Handels= und Gewerbösteuer I. Klasse besteht in 
10 thlru. — gr. Kass egeld fuͤr den ganzen Umfang des Großherzogthumes, 
8 — für den Umfang des Weimarischen Regierungs- 
bezirkes, 
4 — .= - fuͤr den Umfang des Eisenachischen Regie- 
rungsbezirkes, 
- fuͤr den Neustaͤdtischen Kreis, 
1. 12 - für jeden der Amtöbezirke 
a) Allstädt mie Oldisleben, 
b) Ilmenau und 
I) Lichtenberg. 
Diesen Steuersähen unterliegt jeder Reisende eines auswärtigen Hanbelshauses, 
er sey Theilhaber oder Diener desselben und der Gewerbsbetrieb bestehe, worin 
or wolle. 
2. 
Die Handels= und Gewerbssteuer II. Klasse beträgt: 
6 thlr. 16 gr. für das ganze Großherzogthum, 
- 8 für den Weimarischen Regierungöbezirk, 
für den Eisenachischen Regierungobezirk, 
für den Neustädtischen Kreis, 
für jeden der Amtöbezirke 
a) Allstädt mit Oldisleben, 
b) Ilmenau und 
C) Lichtenberg. 
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Diese Ansäze haben alle dicjenigen Ausländer zu entrichten, welche auf andere 
Weise Handel und Gewerbe irgend einer Art betreiben, oder Seltenheiten und 
Geschicklichkeiten von einiger Bedeutung zeigen.
	        
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